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Sterbehilfe

Spahn wartet auf Urteil aus Karlsruhe

Anträge auf tödlich wirkende Arznei werden keine reelle Chance haben, das BMG wartet ab.

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BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat bekräftigt, dass sich Antragsteller, die ein tödlich wirkendes Betäubungsmittel erwerben wollen, um Suizid zu begehen, keine großen Hoffnungen machen können. 57 der 111 Anträge, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gestellt wurden, seien bereits abgelehnt wurden, "die anderen werden demnächst entschieden", sagte Spahn der "FAZ".

Anfang Juli hatte BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe das BfArM in einem sogenannten Nichtanwendungserlass angewiesen, entsprechende Anträge abzulehnen. Es könne nicht Aufgabe sein, Suizide durch behördliche Erlaubnisse zu unterstützen, hieß es darin. Spahn machte klar, dass man das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abwarten wolle.

In wenigen Wochen werden die Karlsruher Richter über mehrere Verfassungsbeschwerden entscheiden. Darin wenden sich Antragsteller gegen das vom Bundestag im November beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.

Das BMG werde "im Lichte dieser (Karlsruher, die Red.) Entscheidung unsere Position überprüfen", kündigte Spahn an. Bereits im Mai waren 20 Antragsteller gestorben. Monatelang hat das BMG in der Sache nicht Stellung bezogen und stattdessen auf ein vom BfArM bestelltes Gutachten des des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio verwiesen.

Dieser hatte sich kritisch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2017 geäußert. Die Verwaltungsrichter urteilten damals, in "extremen Ausnahmefällen" müssten Schwerkranke die Erlaubnis zum Kauf tödlicher Arzneimittel erhalten. (fst)

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