Spezialärztliche Versorgung: Frist für Prüfung zu knapp?
Im NRW-Gesundheitsministerium wird befürchtet, dass die zuständige Verwaltung überfordert sein könnte.
Veröffentlicht:MÜNSTER (iss). Die Zulassung von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern zum geplanten neuen Sektor der spezialärztlichen Versorgung wird die zuständigen Verwaltungen vor eine kaum lösbare Aufgabe stellen. Davon geht Dr. Frank Stollmann aus, Leitender Ministerialrat im nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium.
"Eine qualitativ angemessene Prüfung in der kurzen Frist von zwei Monaten ist nicht leistbar", sagte Stollmann bei einer Fachtagung des Bundesverbands Managed Care in Münster.
Vertragsärzte und Kliniken müssen Teilnahme anzeigen
Vertragsärzte und zugelassene Krankenhäuser müssen nach dem künftigen Paragrafen 116b Sozialgesetzbuch V der zuständigen Landesbehörde ihre geplante Teilnahme an der spezialärztlichen Versorgung anzeigen.
Teilt ihnen die Behörde innerhalb von zwei Monaten nicht mit, dass sie die Anforderungen und Voraussetzungen nicht erfüllen, können sie die entsprechenden Leistungen erbringen.
800 Anträge liegen vor
Dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium lägen bereits 800 Anträge von Kliniken zur ambulanten Öffnung nach dem bisherigen Paragraf 116 vor, berichtete Stollmann. Hinzu kämen die Anzeigen niedergelassener Ärzte. Eine Prüfung ist von der Verwaltung kaum zu bewältigen, fürchtet er.
Aus Sicht der Bundesländer sei auch problematisch, dass die spezialärztliche Versorgung mit einem Kostenrisiko für die gesetzlichen Krankenkassen verbunden ist.
"Die übergeordnete Zielsetzung wird konterkariert"
Außerdem fehle für diesen Bereich ein sektorübergreifendes Versorgungskonzept. "Die übergeordnete Zielsetzung der Novelle wird damit konterkariert", so Stollmann.
Bislang kaum diskutiert werde die Frage, ob die Bundesländer von den Vorgaben zur spezialärztlichen Versorgung nicht abweichen können, sagte er. "Können die Länder nicht ein Genehmigungsverfahren für solche Leistungen vorsehen?"