Gemeinsamer Bundesausschuss

Stammzelltransplantation: G-BA schärft Mindestmenge nach

Künftig gilt für Zentren eine Mindestmenge von 40 allogenen Stammzelltransplantationen pro Jahr. Krankenhäuser wollten die Grenze bei 25 Eingriffen ziehen, konnten sich aber nicht durchsetzen.

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Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

Der Bundesausschuss hat am Donnerstag neue Mindestmengen für allogene Stammzelltransplantationen festgelegt.

© gba

Berlin. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag mehrheitlich eine neue Regelung der Mindestmenge für Stammzelltransplantationen beschlossen.

Galt bislang eine Mindestzahl von insgesamt 40 autologen und allogenen Stammzelltransplantationen pro Krankenhausstandort, so bezieht sich die neue Mindestmenge von 40 Eingriffen ausschließlich auf allogene Stammzelltransplantationen. Der Grund: Dieser Eingriff ist mit deutlich höheren Risiken in Bezug auf Mortalität und Morbidität verbunden.

Die neue Mindestmenge hat Einfluss darauf, wie viele Krankenhäuser künftig noch eine allogene Stammzelltransplantation vornehmen dürfen. Nach einer Datensimulation des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen ist dieser Eingriff dann noch an 58 Krankenhausstandorten möglich.

Für Patienten bedeutet dies, dass sich die durchschnittliche Anfahrtszeit zum nächsterreichbaren Zentrum um acht auf 38 Minuten erhöht, der Anfahrtsweg verlängert sich um acht auf 48 Kilometer. Der Bundesausschuss hält diese Erschwernis für vertretbar, da bei der hoch komplexen Leistung der allogenen Stammzelltransplantation eine Zentralisierung einen Gewinn an Behandlungsqualität und Patientensicherheit zu erwarten sei.

Neuregelung tritt schrittweise in Kraft

42 Standorte, die ausschließlich autologe Stammzelltransplantationen erbringen, fallen aus der Mindestmengenregelung heraus.

Die Entscheidung des G-BA war nicht unumstritten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte dafür plädiert, dass für beide Formen der Stammzelltransplantation neue Mindestmengen von je 25 Eingriffen je Standort und Jahr festgelegt werden sollten – mit dem Argument, dass auch die autologe Stammzelltransplantation ein komplexer, mit Risiken behafteter Einsatz wegen der damit verbundenen Hochdosis-Chemotherapie sei.

Sie konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen. So argumentierte der GKV-Spitzenverband unter Hinweis auf einschlägige aktuelle Literatur, dass das Risiko bei allogener Stammzelltransplantation mindestens zehnfach im Vergleich zur autologen Transplantation erhöht sei.

Die Neuregelung tritt schrittweise in Kraft: 2023 und 2024 gilt übergangsweise eine Mindestmenge von 25 Leistungen pro Krankenhausstandort. Ab 2025 gilt dann die Mindestmenge von 40 Eingriffen. (HL)

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