Start, Ziele, Vorgaben -  was Hausärzte wissen wollen

NEU-ISENBURG (fst). Der AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg startet für Hausärzte ab kommenden Dienstag. Ab dann können sie die Teilnahme beantragen.

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Theoretisch können auch AOK-Versicherte ab Anfang Juli bereits ihre Teilnahme beantragen.

Dr. Berthold Dietsche, Hausärzteverband.

Allerdings: Ihre tatsächliche Behandlung im Rahmen des Hausarztvertrags beginnt erst ab 1. Oktober. Auf diese zeitliche Abfolge haben die Experten von Hausarztverband, Medi und AOK Baden-Württemberg bei der Telefonaktion der "Ärzte Zeitung" zum Hausarztvertrag hingewiesen.

Die "Vormerkung" eines AOK-Versicherten durch den Hausarzt ist allerdings erst dann möglich, wenn dieser selber bereits im Vertrag eingeschrieben ist und auch ein Starter-Paket mit allen Einschreibeunterlagen für die Patienten erhalten hat.

Interessierte Hausärzte beantragen ihre Teilnahme bei der Managementgesellschaft und erhalten spätestens nach zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung per Fax.

Dr. Rolf Hoberg, AOK Baden-Württemberg.

Erst dann ist er formal Vertragsteilnehmer und erhält dann Paket mit weiteren Informationen, teilen die Vertragspartner mit.

Aufgrund einer Vorlauffrist für die Verwaltung müssen sich AOK-Versicherte spätestens bis zum 10. September eingeschrieben haben, um ab 1. Oktober am Vertrag teilzunehmen.

Alle Patienten, die sich nach diesem Datum bei ihrem teilnehmenden Hausarzt einschreiben, können erst ab Anfang Januar 2009 eine Behandlung nach den Regularien des Hausarztvertrags erhalten.

Lesen Sie dazu auch: Qualitätsziele und Anreize: Gute Versorgung soll sich lohnen Vergütung und Therapiefreiheit: "Der Vertrag basiert auf Vertrauen"

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