Strafrecht gegen Vertragsärzte? Ausschuss sagt Nein

BERLIN (fst). Union und FDP haben am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags einen Antrag der SPD abgelehnt.

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Darin hatten die Sozialdemokraten eine "wirksame Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen" gefordert. Linksfraktion und Grüne enthielten sich bei der Abstimmung, teilt die Pressestelle des Bundestags mit.

Die SPD-Fraktion hatte unter anderem vorgeschlagen, Korruption bei Vertragsärzten solle ein Straftatbestand werden. Zudem wollte die SPD strengere Sanktionen für Krankenhäuser, die wiederholt falsch abrechnen.

Die FDP monierte in der Aussprache, der Antrag unterscheide nicht deutlich genug zwischen Korruption und Falschabrechnung. Die Union verwies bei ihrer Ablehnung des Antrags auf die Ergebnisse der Ausschussanhörung am 28. März.

Dabei hätten Experten klargestellt, dass sozialrechtliche Sanktionen wie beispielsweise der Entzug der Zulassung ähnlich wirksam seien wie die von der SPD favorisierten neuen Straftatbestände.

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