Krebsregister

Streit um Datenschutz

Die "Bürger Initiative Gesundheit" kritisiert den Kabinettsentwurf für das Bayerische Krebsregister: Der Datenschutz werde ausgehebelt. Die Landesregierung weist das zurück.

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MÜNCHEN. Zum Kabinettsentwurf für ein Bayerisches Krebsregistergesetz wird Kritik laut. Der Entwurf sieht ein zentrales klinisch-epidemiologisches Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Nürnberg vor.

Die bereits bestehenden Regionalzentren in München, Regensburg, Bayreuth, Erlangen, Würzburg und Augsburg dürfen auch weiterhin Daten sammeln. Durch die Zentralisierung beim LGL würden einheitliche und bayernweit nutzbare Daten gewonnen, heißt es. Dies sei bisher nicht der Fall gewesen. Über den Entwurf muss nun noch der Landtag entscheiden. Doch der Verein "Bürger Initiative Gesundheit" moniert, der Entwurf sei nicht am Versorgungsalltag ausgerichtet, heißt es in einem Brief an die Landtagsabgeordneten. Durch die geplante zentrale Krebsregistrierung werde auch der Datenschutz ausgehebelt, glaubt der Verein. Hintergrund dafür ist, dass die Daten personenbezogen gesammelt und nicht bei der Erfassung pseudonymisiert werden.

Seit 2002 melden in Bayern Klinikärzte und niedergelassene (Zahn-)Ärzte alle Tumorneuerkrankungen an das ihrem Landkreis zugeordnete klinische Register, unabhängig davon, wo der Patient seinen Wohnort hat.

Auf der Grundlage des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG), das im April 2013 in Kraft getreten ist, sollen nun bis 2017 in ganz Deutschland klinische Krebsregister errichtet werden.

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Vorwürfe der Bürgerinitiative zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf räume dem Datenschutz Priorität ein, heißt es. Garant dafür sei eine Vertrauensstelle, die räumlich, technisch und organisatorisch von den anderen Dienststellen getrennt geführt werden soll. Die grundsätzliche Zustimmung des Landesdatenschutzbeauftragten liege bereits vor, so das Ministerium. Zudem würden in einer Anhörung auch die sechs Tumorzentren, die klinische Krebsregister betreiben, zu Wort kommen.

Erst vor Kurzem hatte sich der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Max Kaplan, kritisch zum Gesetzentwurf geäußert. Das Vertrauen der Patienten in ihren Arzt, der Daten anonymisiert an das Register weitergeben soll, dürfe nicht gestört werden. (sto)

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