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GKV Spitzenverband/ KBV

Streit um Strafgelder für TI-Verweigerer

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BERLIN. Praxen, die nichts mit der Telematik-Infrastruktur (TI) zu tun haben wollen, müssen Honorarkürzungen von pauschal ein Prozent pro Quartal rückwirkend zum Januar hinnehmen. Ab März 2020 könnte das Honorar laut dem Entwurf des Digitale Versorgung-Gesetzes (DVG) sogar um 2,5 Prozent pro Quartal weniger werden.

Die Kürzungen, die KVen vornehmen müssen, werden vermutlich eine nicht unerhebliche Summe ausmachen. Das TI-Strafgeld hat jedenfalls bereits Begehrlichkeiten beim GKV-Spitzenverband geweckt. Deren Vorstandsvorsitzende Doris Pfeiffer will, dass die Gelder, die aufgrund nicht fristgerecht erfolgter Anschlüsse an die TI einbehalten werden, zurück an die Kassen fließen.

„Schlimm genug, dass die Kolleginnen und Kollegen diesen Repressalien ausgesetzt sind! Dem setzt Frau Pfeiffer jetzt noch die Krone auf...“ kontert Dr. Klaus Reinhardt, Chef des Hartmannbundes per Pressemitteilung. Die sogenannten Strafzahlungen gehörten zurück in die Gesamtvergütung, wo sie – wie von Pfeiffer gefordert – unmittelbar der Versorgung der Versicherten zur Verfügung stünden.

„Die Forderung der GKV, an Sanktionsgeldern zu profitieren, geht wie so oft am Thema vorbei“, kommentiert KBV-Chef Dr. Andreas Gassen trocken. (ato)

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