Schweiz

Streit ums Arztgeheimnis

Nach dem gewaltsamen Tod einer Sozialtherapeutin ist ein Streit zwischen Schweizer Ärzten und den Regierungen der Kantone Genf und Wallis entbrannt.

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GENF. Ein kantonaler Gesetzentwurf zum Berufsgeheimnis ruft die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) auf den Plan: Gemeinsam warnen sie in einer Mitteilung vor einer Aufweichung des Berufsgeheimnisses und vor negativen Folgen für die Arzt-Patienten-Beziehung..

Zum Hintergrund: Auf der Fahrt zu einer Reittherapie war eine 34jährige Sozialtherapeutin im vergangenen September vom Häftling einer Genfer Strafanstalt getötet worden, den sie im Dienst begleiten musste. Der Kanton Genf räumte danach Fehler im Strafvollzug ein. Der Häftling hätte gemäss einer Untersuchung das Gefängnis eigentlich nicht verlassen dürfen.

Als Reaktion darauf hat der Genfer Staatsrat einen kantonalen Gesetzesentwurf zum Berufsgeheimnis ausgearbeitet. Ärztinnen und Ärzte sollen danach verpflichtet werden, den zuständigen Behörden Informationen zur Einschätzung der Gefährlichkeit der von ihnen betreuten Strafgefangenen zu liefern. Auch der Kanton Wallis hat eine Regelung vorbereitet.

FMH und SAMW stellen dazu kritisch fest, dass diese Meldepflicht das Berufsgeheimnis aufweiche. Das sei zwar grundsätzlich möglich, dürfe aber nur in gut begründeten Ausnahmefällen geschehen. Der aber liegt hier nicht vor, so die Ärzteorganisationen in ihrer Mitteilung.

Die Untersuchung des Todes der Sozialtherapeutin habe ergeben, dass das Arztgeheimnis keine Rolle gespielt hat. Ursache sei die fehlende Anwendung von bestehenden Gesetzen und Regelungen während des Vollzugs gewesen.

Die Ärzteverbände lassen keinen Zweifel: "Das Vertrauensverhältnis als Grundlage für eine wirksame Therapie ist nur gewährleistet, wenn das Arztgeheimnis erhalten bleibt." (fuh)

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