Kommentar

System stellt sich selbst infrage

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

Die Plausibilitätskontrolle auf der Grundlage von Zeitbudgets kann in die Irre führen. Eine Untersuchung im Auftrag der KBV im Zusammenhang mit dem EBM 2000plus hat seinerzeit ergeben, dass die Streubreite bei einzelnen Abrechnungsziffern gewaltig ist. Erfahrene oder geübte Ärzte erbringen Leistungen oftmals in einem Bruchteil der formal ausgewiesenen Prüfzeiten.

Das muss auch bei den niederschwelligen Plausibilitätskontrollen berücksichtigt werden, die die KV Bayerns bei angestellten Ärzten etwa in MVZ vornimmt. Zumal viele der Ärzte oftmals nur deshalb eine angestellte Tätigkeit suchen, weil sie so von unnötiger Bürokratie und Verwaltung weitgehend verschont sind.

Um dem Vorwurf falscher Abrechnung oder des Abrechnungsbetrugs nach einer Plausiprüfung mit Zeitkontingenten wirksam begegnen zu können, bleibt auch den angestellten Ärzten nichts anderes übrig, als alle Leistungen penibel zu dokumentieren. So hat die Bürokratie sie nun doch wieder eingeholt.

Ungeachtet dessen stellt sich aber auch die Frage, ob die im EBM hinterlegten Prüfzeiten überhaupt geeignet sind, die Einhaltung von Arbeitszeiten sowohl von freiberuflichen, wie auch von angestellten Ärzten zu prüfen.

Lesen Sie dazu auch: Diskriminiert KV Bayerns die MVZ-Ärzte?

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