Bundesrat

TI-Anschluss – Ärzten nicht Honorar kürzen

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist gegen höhere Strafen für Vertragsärzte, die ab März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Im Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist ab diesem Zeitpunkt eine Kürzung der Honorare um 2,5 Prozent vorgesehen.

Die vielen Probleme beim Anschluss an die TI lägen „sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte“, heißt es in der Beschlussempfehlung zum DVG, über die der Bundesrat am 20. September berät. Zunächst müssten flächendeckend die Voraussetzungen für die TI geschaffen werden. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Digitale-Versorgung-Gesetz: Erste Apps auf Rezept ab April?

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Täuschung im Internet

Diabetes-Verbände warnen vor dubiosen Online-Angeboten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Urologen-Kongress

Prostatakrebs: Welche Neuerungen es in der Leitlinie gibt

Lesetipps