Bundesrat

TI-Anschluss – Ärzten nicht Honorar kürzen

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BERLIN. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist gegen höhere Strafen für Vertragsärzte, die ab März 2020 nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Im Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) ist ab diesem Zeitpunkt eine Kürzung der Honorare um 2,5 Prozent vorgesehen.

Die vielen Probleme beim Anschluss an die TI lägen „sehr häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte“, heißt es in der Beschlussempfehlung zum DVG, über die der Bundesrat am 20. September berät. Zunächst müssten flächendeckend die Voraussetzungen für die TI geschaffen werden. (fst)

Lesen Sie dazu auch: Digitale-Versorgung-Gesetz: Erste Apps auf Rezept ab April?

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