Meta-Analyse

Cochrane-Review: Ärztliche Aufgaben lassen sich sicher auf Pflegefachkräfte übertragen

Pflegefachkräfte, die ärztliche Aufgaben erledigen – das ist ein wichtiges Element eines künftigen Primärversorgungsmodells. Eine vergleichende Studie liefert dazu neue Evidenz. Doch bei der Übertragbarkeit auf Deutschland hapert es.

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 Mehrere Menschen in weißer Kleidung stehen im Kreis und halten die Hände übereinander.

Ärztliche Aufgaben, die von einem Team übernommen werden: Sind die Voraussetzungen dafür in Deutschland gegeben?

© apops / fotolia.com

Berlin. Wenn hochqualifizierte Pflegefachkräfte im Krankenhaus Aufgaben erledigen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind, dann ergeben sich für Patienten keine oder nur geringe Unterschiede bei Endpunkten wie Mortalität, Patientensicherheit oder Lebensqualität.

Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Cochrane-Review hervor, für das 82 randomisiert kontrollierte Studien mit mehr als 28.000 Teilnehmern ausgewertet wurden (Butler M et al (2025): Substitution of nurses for physicians in the hospital setting for patient, process of care, and economic outcomes. Doi: 10.1002/14651858.CD013616.pub2).

Vergleichbare Studien haben bisher nur für die ambulante, nicht für die stationäre Versorgung vorgelegen. Daten aus Deutschland sind nicht in die Metaanalyse eingegangen. Dagegen rekurrieren 32 der 82 Studien auf Daten aus Großbritannien, in zwölf Fällen stammten Daten aus den Niederlanden.

Der zentrale Befund der Cochrane-Analyse könnte mit Blick auf die Diskussion über das von der Bundesregierung geplante Primärversorgungssystem in Deutschland von hoher Bedeutung sein: Experten betonen die Wichtigkeit der Arbeitsteilung in Praxisteams und der Delegation von ärztlichen Aufgaben für die praktische Umsetzung einer solchen Versorgungsstruktur.

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Vor 14 Jahren hatte der Wissenschaftsrat empfohlen, 20 Prozent einer Jahrgangskohorte in den Gesundheitsfachberufen akademisch zu qualifizieren – diese Werte werden in fast allen dieser Berufe heute noch weit verfehlt. Gegenwärtig beläuft sich der Anteil hochschulisch qualifizierter Pflegefachkräfte an deutschen Universitätskliniken auf knapp vier Prozent. In Ländern wie Norwegen oder Irland hingegen beläuft sich der Anteil akademisierter Angehöriger von Pflegefachberufen auf 100 Prozent.

Ergebnisse nicht eins zu eins übertragbar

Für Professorin Martina Hasseler, Studiengangsleiterin Berufspädagogik und Management in der Pflege an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, ist der Review ein Puzzleteil in einem ansonsten bereits bekannten Bild: „Seit rund 20 Jahren zeigen internationale Studien konsistent, dass fachlich gut qualifizierte Pflegefachpersonen Patienten unter angemessenen strukturellen Rahmenbedingungen nicht schlechter, sondern mindestens ebenso sicher versorgen wie Ärztinnen und Ärzte“, sagte sie auf Anfrage des Science Media Center (SMC).

Ein Großteil der eingeschlossenen Studien stamme aus Ländern, in denen Pflegefachberufe seit vielen Jahren akademisiert sind und in klaren gesetzlichen Rahmen eigenverantwortlich handeln dürfen, betont Hasseler: „Deutschland kann diese Ergebnisse nicht eins zu eins übernehmen, weil hier die Voraussetzungen noch deutlich zurückliegen.“

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Auch Christiane Knecht, Professorin für Akutpflege am Fachbereich Gesundheit der Fachhochschule Münster sieht einen weiten Weg, um die Studienergebnisse in Deutschland fruchtbar zu machen: „Erweiterte Kompetenzen von Pflegefachpersonen können nur wirksam werden, wenn die beruflichen Rollenprofile vorhanden sind und geklärt ist, wer was womit und mit welcher Kompetenz in einem modernen, evidenzbasierten und effizienten Gesundheitssystem machen soll.“

Unterschiedliche Ansätze der Aufgabenverteilung

Dr. Katrin Balzer, Professorin für Evidenzbasierte Pflege am Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, weist einschränkend darauf hin, dass in den Studien sehr unterschiedliche Ansätze der Aufgabenumverteilung untersucht worden sind: Von der pflegerischen Leitung ganzer Krankenhauseinheiten bis hin zur Übernahme ärztlicher Aufgaben in der Versorgung spezieller Patientengruppen, zum Beispiel nach großen Herzoperationen. Die Erkenntnisse des Reviews könnten somit „nicht eins zu eins auf eine beliebige aktuelle Versorgungssituation übertragen werden.“

Alle befragten Expertinnen lassen erkennen, dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, an der Sondersituation Deutschlands bei der Ausbildung von Pflegekräften zunächst wenig ändert. Aus Sicht von Karin Balzer geht die pflegefachliche Autonomie in den eingeschlossenen Studien „teils deutlich über die Aufgabenerweiterung laut Befugniserweiterungsgesetz hinaus, welches stets die ärztliche Erstverordnung als Ausgangspunkt vorsieht.“

Befugniserweiterungs-Gesetz nur erster Schritt

Auch Martina Hasseler sieht im BEEP nur sehr begrenzte Ansätze, um an Entwicklungen im europäischen Ausland anzuschließen: „Es legalisiert im Wesentlichen Basisbefugnisse, die international seit Langem Standard sind, und öffnet nur in Ansätzen den Weg zu wirklich erweiterten, eigenverantwortlichen Rollen.“

Christiane Knecht schließlich hinterfragt, ob die Übertragung ärztlicher Aufgaben, die Prämisse des Reviews ist, eine sinnvolle Herangehensweise darstellt: „Übernehmen Pflegefachpersonen ärztliche Leistungen, fehlen diese qualifizierten Kolleg*innen zudem in der eigenen Berufsgruppe. Es ist also schwierig, einen Mangelberuf durch den anderen zu ersetzen.“ (fst/af)

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