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Angst vor Existenzverlust

Tarifpflicht: Private Pflegeanbieter ziehen vor das Verfassungsgericht

Umstritten war die Neuregelung von Beginn an: Jetzt haben private Anbieter gegen den „Tarifzwang“ in der Altenpflege Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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Gegen den „Tarifzwang“ in der Altenpflege haben private Anbieter Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Gegen den „Tarifzwang“ in der Altenpflege haben private Anbieter Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

© Uli Deck / picture alliance

Berlin. Private Anbieter haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Tarifpflicht in Pflegeeinrichtungen eingelegt.

Die mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz eingeführten Regelungen im Sozialgesetzbuch XI verletzten die Pflegeunternehmen in ihren Grundrechten auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung und seien somit verfassungswidrig, teilten der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) am Montag mit. Mit der Tarifregelung werde ein „faktischer Tarifzwang für Unternehmen der Altenpflege geschaffen“. Daher unterstütze man die Beschwerde der Unternehmen, erklärten die Verbände.

Laut der ab September 2022 greifenden Regelung verlieren Pflegedienste und Altenheime den Versorgungsauftrag der Pflegekassen, wenn sie Beschäftigte nicht nach Tarif oder in Tarifhöhe bezahlen. Damit drohe der Gesetzgeber „mit nichts weniger als dem Existenzverlust, wenn sich Unternehmen nicht fügen“, betonen bpa und VDAB. Die Klage führe man auf Grundlage der Rechtsgutachten von Professor Udo Di Fabio und Professor Felix Hartmann.

Brüderle: Reine Willkür

Der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands Rainer Brüderle sagte, die Bundesregierung wolle „irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard für eine ganze Region beziehungsweise ein ganzes Land erklären“. Das sei Willkür und widerspreche jeder demokratischen Legitimation.

VDAB-Bundesvorsitzender Stephan Baumann erklärte, der gesetzlich angedrohte Entzug von Versorgungsverträgen bedeute für betroffene Unternehmer praktisch ein Berufsverbot. „Gleichzeitig wird ihnen ihr verfassungsmäßig garantiertes Recht entzogen, keinem Tarifverbund anzugehören und ihre Lohnstrukturen selbst zu gestalten.“

CDU-Politiker: Unnütz und imageschädigend

Scharfe Kritik an dem Schritt der Privaten übte der CDU-Gesundheitspolitiker Alexander Krauß. Die Verfassungsbeschwerde schade dem Image der privaten Pflegeanbieter, sagte Krauß.

Es entstehe der Eindruck, die Beschwerdeführer seien gegen eine ordentliche Bezahlung in der Pflege. Das schwäche deren Stellung im Ringen um Fachkräfte. Im Übrigen gebe es kaum ein Pflegeunternehmen, das seine Mitarbeiter „unanständig“ bezahle. (hom)

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