Fernmündliches Muster 1

Tele-AU soll zurückkommen – Beschluss wohl schon am 4. August

Die telefonische AU kommt zurück und wohl schneller als zuletzt gedacht. Schon in der kommenden Sitzung will der G-BA einen Beschluss fassen.

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Soll wieder möglich werden: bei Anruf AU.

Soll wieder möglich werden: bei Anruf AU.

© K. Schmitt / Fotostand / picture alliance

Berlin. Ärztinnen und Ärzte sollen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) wegen Erkältungsbeschwerden wieder nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen dürfen. Das ergab eine Diskussion in der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) am Donnerstag, wie eine Sprecherin mitteilte.

Hintergrund ist die hohe Corona-Inzidenz. Vorgesehen ist demnach nun, am 4. August einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie zu treffen. Dann soll auch entschieden werden, ab und bis wann die Tele-AU-Möglichkeit wieder gelten soll.

Die Sonderregelung, die zu Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie beschlossen worden war, war Ende Mai ausgelaufen. Sowohl die Bundesärztekammer (BÄK) als auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) oder der Deutsche Hausärzteverband hatten zuletzt gefordert, die Möglichkeit einer Tele-AU in der Regelversorgung zu ermöglichen.

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte betont, dass Sonderregelungen für Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die Pandemie erneut an Fahrt gewinnen. Auf der Tagesordnung der Sitzung diesen Donnerstag stand nun zunächst eine „orientierende Diskussion“ dazu. (dpa/nös)

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