Totgeburten auch unter 500 Gramm registrieren!

BERLIN (eb). Der Petitionsausschuss des Bundestags hat am Mittwoch die Forderung unterstützt, auch tot geborene Kinder, deren Geburtsgewicht unter 500 Gramm liegt, in das Personenstandsregister einzutragen.

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Eine entsprechende Petition überwies der Ausschuss an die Bundesregierung und die Fraktionen. Da das Bestattungsrecht in die Länderkompetenz falle, gebe es viele unterschiedliche Regelungen.

Als Folge würden die tot geborenen Kinder oft nicht würdevoll beerdigt. Nach geltendem Recht werden Kinder unter 500 Gramm und ohne Lebensmerkmale nicht im Personenstandsregister erwähnt.

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