Direkt zum Inhaltsbereich

Transparenz bei KV-Vorstandsgehältern gefordert

Veröffentlicht:

Gilt Transparenz nur für den KBV- und nicht für den bayerischen KV-Vorstand, fragt der Facharztverband?

Von Jürgen Stoschek

MÜNCHEN. Die Gehaltserhöhung für den KBV-Vorstand hat zu einer Kontroverse zwischen der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Bayerns (GFB-Bayern) und dem Bayerischen Facharztverband (BFAV) geführt.

In einem Offenen Brief haben Dr. Andreas Hellmann, Dr. Bernd Simon und Rudi Bittner als Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Bayerns (KVB) dem stellvertretenden BFAV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Bärtl, ebenfalls Mitglied der KVB-Vertreterversammlung, vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen, wenn es um die Offenlegung von Vorstandsverträgen geht.

Bei den Bezügen des KBV-Vorstandes fordere Bärtl mehr Transparenz, bei den Gehältern des neuen KV-Vorstandes in Bayern habe er seinerzeit hingegen dazu beigetragen, eine Aussprache zu verhindern. "Wir (möchten) Sie bitten, doch Ihre Transparenzinitiative auch auf die KVB auszudehnen", heißt es in dem Offenen Brief der drei GFB-Vertreter an Bärtl.

Nach Ansicht von Hellmann, Simon und Bittner könnte es nämlich durchaus sein, dass die stellvertretende KVB-Vorsitzende Dr. Ilka Enger und Mitbegründerin des BFAV einschließlich ihres Einkommens aus der Praxis insgesamt "ohne weiteres" das Jahreseinkommen des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler erreicht.

"Wir sind durchaus der Meinung, dass ärztliche Standesvertreter gut bezahlt werden müssen", heißt es in dem Schreiben.

"Wer aber die Vorsitzende des eigenen Vereins aus dem Stand in eine Position mit etwa 250.000 bis 300.000 Euro Jahreseinkommen hebt, ohne dass diejenige bis zu diesem Zeitpunkt irgendeine Tätigkeit in der ärztlichen Selbstverwaltung innegehabt hat und die für sich selbst ein Jahr Lehrzeit angemahnt hat, sollte nicht mit so dicken Steinen werfen", mahnen Hellmann, Simon und Bittner.

Einen Antrag Bärtls in der nächsten Vertreterversammlung auf Offenlegung aller Bezüge und Einkommen des KVB-Vorstandes werde man gerne unterstützen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das letzte Wort über die HzV ist noch nicht gesprochen

Klarstellung veröffentlicht

AOP-Katalog und Narkose-Leistungen: Wann die EBM-Abrechnung möglich ist

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Noch impfen nach einer RSV-Erkrankung?

Änderungen aus dem GOLD-Update

Neues Vorgehen bei COPD: Proaktiv statt reaktiv!

Extrapulmonale Auffälligkeiten

Studie: Zufallsbefunde beim Lungenkrebs-Screening deuten auf Krebs hin

Lesetipps
Ein Arzt hält ein Model des männlichen Geschlechtstraktes und zeigt mit einem Stift auf die Prostata.

© Peakstock / stock.adobe.com

Cochrane-Review

Prostatakrebs: Wie ist denn nun die Evidenz des PSA-Screenings?

Modell des Darms

© SewcreamStudio / Stock.adobe.com

FODMAP, Hypnose, Stuhltransfer

Diese Interventionen helfen beim Reizdarmsyndrom

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram