Bayerns Kammerchef

Trendwende bei Telemedizin

Bayerns Kammerchef Kaplan sieht Versäumnisse in der Ärzteschaft bei der Einschätzung von E-Health.

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MÜNCHEN. Bei der Beurteilung von Telemedizin und E-Health hat die Ärzteschaft in den vergangenen Jahren eine Kehrtwende vollzogen, erklärte der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Max Kaplan, beim 4. Bayerischen Tag der Telemedizin in München.

Allzulange habe sich die Ärzteschaft quergelegt und deshalb sei auch "einiges an uns vorbeigezogen", bekannte der Kammerpräsident. Inzwischen sei jedoch eine deutliche Bereitschaft erkennbar, "das Heft in die Hand zu nehmen".

Nach Kaplans Ansicht hat die digitale Welt die Medizin mittlerweile voll erfasst. "Wir sehen hier ein ganz wichtiges Zukunftsfeld für uns", betonte er. Die Ärzteschaft sei daher jetzt gefordert, den elektronischen Arztausweis gangbar zu machen, die Berufsordnung zu aktualisieren und auch im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Vor allem die jüngeren Kollegen stünden neuen Formen von Telekonsil, Telemonitoring und Telediagnostik aufgeschlossen gegenüber. "Das sind die Themen der Zukunft", sagte Kaplan. So könne er sich durchaus vorstellen, dass es künftig auch eine Zusatzqualifikation Telemedizin gibt.

Skeptisch äußerte sich Kaplan zu Online-Sprechstunden, die Krankenkassen ihren Versicherten anbieten. Wenn damit "Dr. Google" verbessert werde, sei das in Ordnung. Wenn jedoch der Bereitschaftsdienstarzt durch eine virtuelle Sprechstunde ersetzt werden soll, sei das mehr als problematisch.

"Es geht uns um die Sicherheit der Patienten und um die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung", betonte Kaplan. Eine Online-Sprechstunde dürfe keine individualisierten Ratschläge oder gar Behandlungsempfehlungen geben.

Bei den Gesundheits-Apps, die im Zuge der Digitalisierung angeboten werden, sollte nach Kaplans Ansicht klar unterschieden werden, ob diese dem Lifestyle oder der medizinischen Versorgung dienen.

Die letztere Gruppe sollte dann allerdings auch der Medizinprodukteverordnung unterliegen, fordert er. Dann könnten diese Apps eventuell sogar vom Arzt verordnet und von den Kassen erstattet werden. (sto)

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