UN-Konvention soll Rechte Behinderter stärken

MARBURG (ras). Eine rasche Ratifizierung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Behinderten fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg.

Veröffentlicht:

Am 3. Mai tritt die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen in Kraft. Vor fast genau einem Jahr hatte eine Delegation der Bundesregierung im Plenarsaal der Vereinten Nationen in New York das "Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen" unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert.

Doch mit der Unterschrift hat sich Deutschland verpflichtet, das Übereinkommen auch zu ratifizieren und die einzelnen Rechte, die im Text der Konvention geregelt sind, in das deutsche Recht zu übertragen. Da dies noch nicht geschehen ist, hat Robert Antretter, Vorsitzender der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, den Gesetzgeber aufgefordert, den Ratifizierungsprozess umgehend in Gang zu bringen.

Wirksam ist das Übereinkommen dann, wenn mindestens 20 Länder beim Generalsekretär der Vereinten Nationen eine Ratifikationsurkunde hinterlegen. Diese Zahl wurde Anfang April erreicht. Damit wird das Übereinkommen vier Wochen später völkerrechtlich wirksam. Niemals zuvor, so Antretter, habe es ein Völkerrechtsdokument gegeben, in dem die Rechte behinderter Menschen so weitgehend ausformuliert worden sind.

In dem Abkommen verpflichten sich die Staaten unter anderem dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Gebäude, Straßen, Transportmittel, Schulen, Wohnhäuser, medizinische Einrichtungen und Arbeitsstätten Menschen mit Behinderungen barrierefrei zugänglich sind.

Weitere Infos dazu im Internet unter www.un.org/disabilities/

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesetzliche Unfallversicherung

Arbeitsunfall: Was bei der Schmerzversorgung gilt

RCTs und Real-World-Evidenz

Wie gut die RSV-Impfung bei Erwachsenen wirkt – und ankommt

Lesetipps
Schrörs

© Porträt: Antje Boysen/DEGAM | Sp

Sie fragen – Experten antworten

Brustkrebspatientin gegen Herpes zoster impfen?