"Unerfahren und mit einem solchen Eingriff überfordert"

Der Arzt, der im Polizei-Auftrag einem Dealer Ende 2004 in Bremen Brechmittel eingeflößt hat, muss mit einem neuen Verfahren rechnen. Das hat der BGH entschieden.

Von Eckard Stengel Veröffentlicht:

BREMEN. Der tödliche Brechmitteleinsatz gegen einen mutmaßlichen Bremer Kokainhändler Ende 2004 beschäftigt weiterhin die Staatsanwaltschaft. Nach dem damals eingesetzten Auftragsarzt der Polizei müssen jetzt möglicherweise auch weitere Personen mit Strafverfahren rechnen. Das bestätigte ein Sprecher der Bremer Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte kürzlich einen erstinstanzlichen Freispruch für den Polizeiauftragsarzt aufgehoben. Der Mediziner war bei einem "Ärztlichen Beweismittelsicherungsdienst" (ÄBD) beschäftigt und muss nun in einem zweiten Prozessdurchgang erneut vor Gericht. Zugleich hatte der BGH aber auch von "Nebentätern" gesprochen: Ein während des Einsatzes hinzugezogener Notarzt und die "Organisatoren" des ÄBD hätten ebenso wie der Polizeiauftragsarzt "todesursächliche Pflichtverletzungen" begangen. Sie seien aber "bisher unbehelligt geblieben".

Das Brechmittel Ipecacuanha hatte der Polizeiauftragsarzt dem Kleindealer mit mehreren Litern Wasser in den Magen gepumpt. © dpa / bildfunk

Das Brechmittel Ipecacuanha hatte der Polizeiauftragsarzt dem Kleindealer mit mehreren Litern Wasser in den Magen gepumpt. © dpa / bildfunk

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Die Bremer Staatsanwaltschaft will jetzt nach Angaben ihres Sprechers das schriftliche Urteil auswerten und prüfen, ob und gegen wen sie weitere Verfahren einleitet.

Gegen den hinzugezogenen Notarzt hatte sie bereits einmal ermittelt, das Verfahren dann aber wieder eingestellt. Dem Sprecher zufolge könnten die Ermittlungen jederzeit wieder aufleben - allerdings nur, wenn der Brechmitteleinsatz nicht länger als "fahrlässige Tötung" eingestuft würde, sondern als schwerer wiegende "vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge", wie der BGH es in seinem Urteil andeutete. Fährlässige Tötung wäre inzwischen verjährt, das vorsätzliche Delikt dagegen nicht.

Wie mehrfach berichtet, hatte der Polizeiauftragsarzt einem mutmaßlichen Kleindealer Brechsirup und literweise Wasser in den Magen gepumpt, um verschluckte Kokainkügelchen als Beweismittel sicherzustellen. Dabei fiel der gefesselte 35-Jährige zunächst ins Koma und starb dann elf Tage später. Der BGH bescheinigte dem Arzt, er sei "unerfahren und mit einem solchen Eingriff stark überfordert" gewesen.

Der Bremer ÄBD ist eine Privatfirma, die an das städtische Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin angebunden ist. Laut gemeinsamem Internetauftritt arbeiten für den Dienst sowohl amtliche Rechtsmediziner als auch niedergelassene Ärzte. Organisation und Fachaufsicht liegen beim langjährigen Direktor der Rechtsmedizin. Er war nach Auskunft der Bremer Innenbehörde Anfang der 1990-er Jahre der Gründer des ÄBD und schloss mit der Polizei einen Vertrag über seine Leistungen. Dazu gehören vor allem Blutproben, Leichenschauen und Attestierung von Misshandlungen. Diese Tätigkeiten wurden früher von niedergelassenen Ärzten oder Krankenhäusern mit übernommen.

Nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz erhielt der ÄBD einen neuen Vertrag, der laut Innenbehörde der Hansestadt genauer als früher die Qualifikation der Ärzte regelte. Außerdem wurde die Zwangsvergabe von Brechmitteln gestoppt. Weitere Konsequenzen musste der Dienst nicht hinnehmen.

Einem Behördensprecher zufolge sind die Beweissicherungsdienste in den einzelnen Bundesländern jeweils "ganz unterschiedlich organisiert".

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