Ungleiche Brüste sind keine Krankheit
KASSEL (mwo). Der operative Ausgleich ungleich großer Brüste ist keine Kassenleistung. Denn es handelt sich nicht um eine Krankheit, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
KASSEL (mwo). Der operative Ausgleich ungleich großer Brüste ist keine Kassenleistung. Denn es handelt sich nicht um eine Krankheit, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
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