Rheinland-Pfalz

VV übt harsche Kritik am Gesetzentwurf

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MAINZ. Die möglichen Auswirkungen des Versorgungsstärkungsgesetzes haben in der Vertreterversammlung der KV Rheinland-Pfalz für erheblichen Unmut gesorgt. Dieser bezieht sich, wie in vielen anderen Regionen bundesweit auch, vor allem auf den Aufkauf von Praxissitzen und die Einrichtung von Terminservicestellen.

KV-Chefin Dr. Sigrid Ultes-Kaiser nannte die geplante Einrichtung der Terminservicestellen "den bürokratischen Overkill eines nicht existierenden Problems". Ungeklärt sei, wer die "dringliche Notwendigkeit" eines schnellen Facharzttermins eigentlich feststellen solle und wie viele Ärzte eine Kassenärztliche Vereinigung zusätzlich einstellen müsste, um die Servicestellen zu betreiben.

Nicht nachvollziehbar sei außerdem, dass Patienten ein Termin an einem Krankenhaus vermittelt werden müsste, wenn sich innerhalb von vier Wochen kein Facharztbesuch in einer Praxis realisieren lasse. Im Krankenhaus sei der Facharztstandard nicht so gegeben, wie in der Praxis, da in den Kliniken viele Assistenzärzte arbeiteten, die sich noch in der Weiterbildung zum Facharzt befänden.

Selbstkritik bei diesem Thema mahnte allerdings der Bendorfer Hausarzt Dr. Gernot Nick an. "Gesetzentwürfe fallen nicht vom Himmel. Selbst bei Intervention durch den erstbehandelnden Arzt ist es manchmal schwierig, einen schnellen Termin für die Patienten zu bekommen", so Nick.

Die rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten wurden von den Mitgliedern der Vertreterversammlung aufgefordert, Fehler des Gesetzentwurfes im Parlament noch zu korrigieren. Der vorgesehene Aufkauf von Praxen durch die KV "hätte zur Folge, dass alleine in Rheinland-Pfalz rund 900 Haus- und Facharztpraxen sowie bis zu 200 psychotherapeutische Praxen geschlossen werden müssten", heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Resolution.

Der beschwichtigende Verweis der Politik auf die Benutzung der Formulierung "Soll" gehe fehl, da ein juristisches "Soll" einem "Muss" nahezu gleichkomme. Gleichzeitig mit der geplanten Verminderung der Versorgungskapazitäten würden neue Leistungsversprechen zu schnellen Facharztterminen und dem Anspruch auf eine Zweitmeinung eingeführt. (chb)

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