Verbraucherschützer sorgen sich um chronisch Kranke
DÜSSELDORF (iss). Anders als bei der Gesundheitsreform des Jahres 2004 werden die Versicherten beim voraussichtlichen Inkrafttreten des Wettbewerbs-Stärkungsgesetzes am 1. April dieses Jahres keine großen Veränderungen spüren.