Saarland

Verfahren gegen ambulante Pflegedienste im Saarland

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SAARBRÜCKEN. Wegen Betrugsverdachts hat es im Saarland seit 2012 zwölf Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste gegeben. Das hat die saarländische Landesregierung auf eine Anfrage der Linken im Saarländischen Landtag mitgeteilt. Fünf Verfahren seien noch nicht abgeschlossen, alle anderen inzwischen eingestellt worden, teils gegen Zahlung einer Geldauflage.

Die Landesregierung verwies zudem darauf, dass alle Krankenkassen Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet hätten.

Diese Prüfungs- und Ermittlungsstellen gingen allen Hinweisen nach Unregelmäßigkeiten zum Beispiel zur Abrechnung nicht erbrachter Leistungen oder zu unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und nicht-ärztlichen Leistungserbringern nach. Ergebe die Prüfung einen Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen, werde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Eine Prüfgruppe der Kassen bearbeitet den Angaben zufolge im Saarland derzeit neun Fälle im Bereich der häuslichen Pflege. (kin)

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