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Eingliederungshilfe

Verprasst Berlin Geld?

Der Landesrechnungshof hat die Praxis der Eingliederungshilfe des Berliner Senats untersucht. Allein bei Fahrtkosten schwanken die Kilometersätze um das Zwanzigfache.

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BERLIN. Der Landesrechnungshof von Berlin wirft der Senatsgesundheitsverwaltung schwere Versäumnisse bei der Eingliederungshilfe für Behinderte nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) vor.

Sie habe "keine wirksame Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsstandards zur personellen Ausstattung in Einrichtungen für behinderte Menschen" etabliert.

Erhebliche Unterschreitungen der vereinbarten Personalausstattung würden für die Einrichtungsträger vielfach folgenlos bleiben, so der Rechnungshof.

Zudem habe die Senatsgesundheitsverwaltung es versäumt, verbindliche Standards für die Beförderung behinderter Menschen zu teilstationären Angeboten wie etwa Werkstätten festzulegen. Eine Folge davon sei, dass die Beförderungskosten in den Berliner Bezirken eine erhebliche Bandbreite aufweisen würden.

Die von den Bezirksämtern akzeptierten Kilometerpreise liegen laut Rechnungshof zwischen 0,28 und 4,87 Euro. "Ein wirtschaftliches und sparsames Handeln ist damit bei der Fahrkostenübernahme durch die Bezirksverwaltungen nicht sichergestellt", so der Rechnungshof.

Anlass für die Prüfung waren die Ausgabensteigerungen in diesem Bereich. Für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gibt Berlin als Träger der Sozialhilfe jährlich rund 660 Millionen Euro aus. Die Kosten für Beförderungen beziffert der Rechnungshof für das Jahr 2013 auf 15,4 Millionen Euro.

Die Senatsgesundheitsverwaltung räumt Handlungsbedarf ein. Gemeinsam mit der Senatsfinanzverwaltung will sie nun ein berlinweites Projekt zur systematischen Analyse etablieren. "Alle relevanten Akteure sollen in dieses Projekt miteinbezogen werden", kündigte sie in einer Stellungnahme an.

Die Senatsverwaltung verwies aber auch darauf, dass andere Instrumente zur Qualitätskontrolle in der Eingliederungshilfe für Behinderte wie etwa Ortstermine, Projektabstimmungen, Prüfungen der Heimaufsicht und Nutzerbefragungen durchaus angewendet würden. (ami)

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