Häusliche Pflege in Brandenburg

"Vertrag ist nur eine Notlösung"

Nur um Rechtssicherheit zu haben, hat sich der Pflegeverband bpa mit den Kassen geeinigt.

Veröffentlicht:

POTSDAM. Die ambulanten Pflegedienste in Brandenburg haben wieder einen Vertrag für die häusliche Krankenpflege mit den Kassen. Doch das ist nur eine Notlösung. So beschreibt es der verhandlungsführende Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).

Die Vergütungsvereinbarung läuft von Mai 2013 bis April 2014. Neu geschaffen wurde nach Angaben der federführenden AOK Nordost die Behandlungspflege 0.

Die dort zusammengefassten Leistungen dürfen nach Kassenangaben auch nicht examinierte Pflegekräfte unter der Verantwortungshoheit einer Pflegefachkraft vornehmen. In den Behandlungsstufen I bis IV sind examinierte Pflegekräfte vorgeschrieben.

Für die Pflege von Patienten in betreuten Wohnformen haben sich Kassen und Pflegeverbände laut AOK Nordost auf eine geänderte Vergütungsstruktur geeinigt.

"Während mit den Vergütungserhöhungen für medizinische Leistungen die Versorgung am Menschen gestärkt wird, werden beispielsweise bisher mehrfach abrechenbare Anfahrten zu einer Senioren-Wohngemeinschaft künftig nach dem tatsächlichen Aufwand vergütet", so die AOK Nordost.

Seit 2007 laufen Klagen

Dass mit der Vergütungsvereinbarung die Versorgung am Menschen gestärkt werde, sei "einfach nur unzutreffend", so der bpa Landesverband Berlin-Brandenburg.

Er sah sich nach eigenen Angaben genötigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen, um wenigstens für ein Jahr Rechtssicherheit für die Dienste zu schaffen.

Der Verband weist darauf hin, dass seit 2007 Klagen zu den Vergütungen laufen. Entscheidungen der Gerichte stehen laut bpa jedoch aus. Auch der Weg zur Schiedsperson scheine versperrt. "Unseren Mitgliedern steht das Wasser bis zum Hals", so der Verband.

Die Schiedsperson ist sehr umstritten. In einem vergleichbaren Fall in Berlin halte das zuständige Sozialministerium Brandenburg als Aufsichtsbehörde an einer von den Krankenkassen vorgeschlagenen Schiedsperson fest "und das trotz anders lautendem Gerichtsurteil gegen diese Person", so der bpa. (ami)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus