Bayern

Verurteilung zu sechs Jahre Haft wegen Pflegebetrugs rechtskräftig

Ein Angeklagter hat zweieinhalb Millionen Euro für Pflegeleistungen unzulässig abgerechnet. Nun muss er für sechs Jahre hinter Gitter.

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Augsburg. Die Verurteilung eines Angeklagten zu sechs Jahren Gefängnis wegen eines groß angelegten Betrugs mit Pflegeleistungen ist rechtskräftig. Wie das Augsburger Landgericht am Mittwoch berichtete, haben sowohl der angeklagte Mann als auch die Staatsanwaltschaft ihre Revisionsanträge gegen das Urteil vom März zurückgezogen.

Der Verantwortliche eines ambulanten Pflegedienstes war verurteilt worden, weil er im Zeitraum von 2014 bis 2019 Pflegeleistungen im Wert von mehr als zweieinhalb Millionen Euro unzulässig abgerechnet hatte. Während des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit den geschädigten Krankenkassen und Sozialhilfeträgern auf eine Rückzahlung geeinigt.

Eine Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Gegen zwei weitere mutmaßliche Beteiligte laufen noch die Verfahren am Landgericht Augsburg. (dpa)

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