Pflege

Verwaltungsreform fällt beim MDK durch

Die bevorstehende Pflegereform wird vom MDK gelobt - er pocht aber auf seine Unabhängigkeit in der Besetzung der Gremien.

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Für den Grad der Pflegebedürftigkeit sollen in Zukunft andere Kriterien gelten.

Für den Grad der Pflegebedürftigkeit sollen in Zukunft andere Kriterien gelten.

© gilles lougassi / Fotolia.com

BERLIN. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sieht seine Unabhängigkeit gefährdet. Das wurde beim MDK-Kongress am Donnerstag in Berlin deutlich, zu dem auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geladen war.

Für den Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes musste Gröhe Kritik einstecken. Dieser sieht vor, so Gröhe, die MDK-Verwaltungsräte "für Betroffene und Pflegevertreter" zu öffnen.

Dem erteilte Dr. Volker Hansen, MDS-Verwaltungsratsvorsitzender, eine deutliche Absage: "Unsere Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Die Verwaltungsräte sind nicht für die fachlichen Themen, sondern für Finanzen, Personal und Organisation zuständig.

Diese Gremien zu öffnen, ist ordnungspolitisch nicht der richtige Weg". Peter Pick, Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS), sieht es ähnlich: "Anbieterinteresse in diesen Gremien einzubinden, gefährdet unsere Unabhängigkeit. Wir sind offen für die Beteiligung, aber müssen dazu andere strukturelle Formen finden."

Gute Noten für Pflegereform

Viel Lob erhielt Gröhe indes für das Pflegestärkungsgesetz, das am Freitag im Bundesrat zur Abstimmung steht.

"Insbesondere die Leistungsverbesserungen für Menschen mit Demenz sind wichtig, um die Pflegeversicherung an die Herausforderungen der Zukunft anzupassen. Der nächste Schritt wird die Einführung des neuen Pflegebegriffs sein", sagte Pick.

Die Weiterentwicklung in der Pflege war das zentrale Thema auf der Tagung. Pick erwartet, dass sich die Pflege weiter ausdifferenzieren wird: "Es werden sich neue Wohnformen und Pflegeangebote entwickeln und zusätzliche Angebote zur Betreuung und Entlastungen hinzukommen."

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs erfordere auch eine andere Form der Begutachtung. "Künftig geht es nicht mehr darum, Minuten zu zählen, sondern den Grad der Selbstständigkeit zu messen", sagte Pick.

Er betonte, dass der MDK darauf vorbereitet sei. In zwei Studien werde aktuell die praktische Umsetzung des Neuen Begutachtungsassessments getestet und der Versorgungsaufwand in Pflegeheimen untersucht.

"Die Ergebnisse dieser Studien werden eine wichtige Grundlage für das Pflegestärkungsgesetz II sein", erklärte der MDS-Geschäftsführer. Die Reform soll, so die Planung, 2015 auf den Gesetzgebungsweg gebracht werden und 2017 in Kraft treten. (wer)

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