Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung für Gesetzesänderung

Vorschlag, wie ein zweites Leben für Innovationsfonds-Projekte gelingt

Ein Projekt des Innovationsfonds kann noch so gute Evaluations-Noten bekommen: Der Übergang in die Regelversorgung klappt fast nie. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung hat eine konkrete Idee.

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Fast nie finden Innovationsfondsprojekte und Regelversorgung bisher zusammen. Jetzt hat die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung einen Vorschlag gemacht, um dies zu ändern.

Fast nie finden Innovationsfondsprojekte und Regelversorgung bisher zusammen. Jetzt hat die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung einen Vorschlag gemacht, um dies zu ändern.

© Yurok Aleksandrovich / stock.ado

Berlin. Viele Versorgungskonzepte, die sich als Pilot- oder Innovationsfondsprojekt bewährt haben, scheitern beim Übergang in die Regelversorgung. Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen (DGIV) hat Vorschläge formuliert, wie solche Konzepte strukturiert in die Regelversorgung überführt werden können. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Integrierte Versorgung in der medizinischen, pflegerischen und sozialen Betreuung als Regelfall durchzusetzen.

„Ideen und Konzepte zur Verbesserung des Status quo ergeben sich in der Praxis oft als Resultat positiver Erfahrungen einzelner Leistungserbringer“, erinnert Dr. Michael Meyer, Generalsekretär der DGIV. Ihre positive Wirkung können sie in der Regelversorgung fast nie entfalten – der Transferprozess klappt nicht.

Paragraf 140a ist auf freiwillige Selektivverträge ausgerichtet

Denn innovative Versorgungsprojekte werden während ihrer Erprobung häufig als „Vertrag zur Besonderen Versorgung“ nach Paragraf 140a SGB V etabliert. Diese Regelung ist angesichts ihrer Historie aber auf selektive Versorgung ausgelegt – Vertragsabschlüsse sind für Leistungserbringer und Krankenkassen freiwillig. Zudem passen Konzepte, die über einzelne Berufsgruppen und/oder Sektoren hinausgehen, nicht in die Systemarchitektur der Regelversorgung, heißt es in dem Papier.

Die DGIV-Autoren schlagen daher vor, einen Paragrafen 140c als „Kollektive Besondere Versorgung“ einzuführen. Ziel müsse es sein, die organisatorische Flexibilität der 140a-Verträge in die GKV-Welt zu übertragen. Neben dem neuen Paragrafen 140c könnte ein „Überführungs- oder Transferinstitut“ eingerichtet werden, dessen Aufgabe die verbindliche Umsetzung des erprobten Versorgungskonzepts – inklusive seiner Weiterentwicklung – wäre. Dieses Institut wäre dann als Managementgesellschaft für die bundesweite Umsetzung zuständig. Dabei würde es seine Aufträge durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesgesundheitsministerium erhalten.

„Voraussetzung für zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“

Die Transfereinrichtung hätte ein weites Aufgabenportfolio: Vertragsverhandlung und -schluss mit allen Krankenkassen, respektive ihren Verbänden, Leistungsabrechnung sowie Patienteninformation und Teilnahmeerklärung. Die Überführung erfolgreich evaluierter Versorgungsmodelle sei keine „Option, sondern eine Voraussetzung für eine gerechte und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“, mahnt die DGIV. (fst)

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