Mehr Prävention, weniger Panik

WHO: Einigung auf internationalen Pandemie-Vertrag

Aus dem Chaos bei der Corona-Pandemie will die Weltgesundheitsorganisation Lehren ziehen. Die USA bleiben außen vor.

Veröffentlicht:
Karl Lauterbach steht vor Mikrofonen.

Stellte heute das Pandemieabkommen vor: Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

© picture alliance / dts-Agentur

Genf. Nie wieder soll die Welt bei einer großen Gesundheitsnotlage wie der Corona-Pandemie in ähnliche Panik verfallen. Deshalb haben sich die Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf einen Pandemie-Vertrag geeinigt. Er soll chaotischen Zustände bei der Beschaffung von Schutzmaterial und die ungerechte Verteilung der Impfstoffe verhindern.

Er soll auch die Prävention stärken, damit sich tödliche Erreger möglichst gar nicht ausbreiten können. Eine neue Pandemie sei nur eine Frage der Zeit, warnt die WHO. Die Chance, dass die heutige Bevölkerung eine weitere Pandemie erlebt, liegt nach Angaben der Impfstoffinitiative CEPI bei 38 Prozent.

Das liegt etwa daran, dass sich die Menschen in Gebiete ausbreiten, die der Tierwelt vorbehalten waren. Auch der Klimawandel mit Hitze und Überschwemmungen begünstigt die Ausbreitung von Insekten und Erregern.

Reiche Länder waren klar im Vorteil

Bei Corona hat jedes Land panikartig reagiert und zunächst ohne Rücksicht auf andere seine Interessen durchgesetzt. Regierungen haben sich gegenseitig Schutzmaterial streitig gemacht und als der Impfstoff da war, haben viele Länder ihn gehortet.

Den Kürzeren zogen immer die schwächsten Länder. Während in Europa teils schon die dritte Impfung verabreicht wurde, warteten in anderen Ländern Menschen noch auf den ersten Impfstoff.

Das bis dahin unbekannte Virus SARS-CoV-2 breitete sich ab Ende 2019 von China innerhalb von Wochen weltweit aus. Direkt auf eine Infektion werden weltweit mindestens sieben Millionen Todesfälle zurückgeführt.

Zusammen mit indirekten Folgen dürften es nach Schätzungen gut 36 Millionen Tote gewesen sein: Menschen, die wegen der Pandemie keinen Arzt aufsuchen konnten oder deren Behandlung im Krankenhaus verschoben wurde etwa. Weltweit brach die Wirtschaft ein, Millionen Kleinunternehmer gingen Konkurs.

Was mit dem Vertrag anders wird:

Prävention: Länder verpflichten sich, ihre Gesundheitssysteme und die Überwachung des Tierreichs so zu stärken, dass Krankheitsausbrüche schnell entdeckt und möglichst im Keim erstickt werden.

Lieferketten: Alle Länder sollen Zugriff auf Schutzmaterial, Medikamente und Impfstoff haben. Gesundheitspersonal soll zuerst versorgt werden.

Technologietransfer: Pharmafirmen sollen ihr Know-how teilen, damit auch in anderen Ländern Medikamente und Impfstoffe produziert werden können.

Forschung und Entwicklung: DNA-Sequenzen von Pathogenen sollen für die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen frei zur Verfügung gestellt werden. Im Gegenzug sollen Pharmaunternehmen der WHO zehn Prozent ihrer Produktion zur Verteilung in ärmeren Ländern spenden und weitere zehn Prozent zu günstigen Preisen abgeben (Pabs-System). Die Modalitäten müssen noch ausgehandelt werden. Das soll in einen Anhang zum Vertrag.

Interessen gehen teilweise auseinander

Die afrikanischen Länder hätten gerne strengere Auflagen im Pabs-System durchgesetzt, heißt es. Ebenso bessere Zusagen für den Technologietransfer und klarere Zusagen für Finanzierungshilfen zur Stärkung der Gesundheitssysteme. Europäische Verhandler hätten gerne stärkere Auflagen bei der Prävention gehabt.

Gegen die WHO und den Vertrag laufen seit langem Kampagnen, vor allem in sozialen Netzwerken. Kolportiert wird, die WHO könne bei der nächsten Pandemie Zwangsmaßnahmen anordnen. Auch die sehr konservative Schweizer Wochenzeitung „Weltwoche“ haut in die Kerbe: „Die WHO würde mit dem neuen Vertragswerk faktisch zur mächtigsten Behörde der Welt, zu einer Behörde, die über den Ausnahmezustand entscheidet“, schreibt sie.

Das ist nicht der Fall. In Artikel 24 steht ausdrücklich, dass die WHO oder ihr Generaldirektor keine innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Maßnahmen anordnen können. Sie kann keine Reisebeschränkungen verhängen, Impfungen erzwingen oder Lockdowns anordnen, steht explizit im Text.

Pharmaindustrie will Patentschutz gesichert sehen

Die Pharmaindustrie pocht darauf, dass der Patentschutz nicht gelockert wird. Sonst lohnten sich risikoreiche Investitionen in die Forschung nicht mehr, sagt der Generaldirektor des Verbands der Pharmahersteller, IFPMA, David Reddy. Die Beteiligung von Firmen an jeglichen Abmachungen müssten freiwillig sein.

Die USA sind bei dem Abkommen außen vor. Mit dem Amtsantritt von Donald Trump haben sie sich an den Verhandlungen nicht mehr beteiligt. Trump hat ohnehin den Austritt aus der WHO verkündet, der im Januar 2026 wirksam wird. Auch Argentinien hat den Austritt erklärt und im Verhandlungsausschuss zu Protokoll gegeben, dass es sich dem Konsens über den Text nicht anschließt. Noch hat die WHO 194 Mitgliedsländer.

Bei der WHO-Jahrestagung im Mai in Genf soll der Text angenommen werden. Unabhängig davon muss aber noch über die Modalitäten der Pathogen-Bereitstellung und die Produktionsabgabe der Pharmafirmen verhandelt werden. Das dürfte mindestens mehrere Monate dauern.

Der Vertrag wird danach Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt. Er tritt in Kraft, wenn 60 Länder ihn ratifiziert haben. Die Bestimmungen gelten nur in den Ländern, die ihn angenommen haben. Länder müssen alle paar Jahre berichten, wie sie vorankommen. Der Vertrag kann nicht mit Strafmaßnahmen durchgesetzt werden. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Heimkehrer

Dr. Petrakis’ Weg von Kreta an die Saar – und wieder zurück

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Corona-Pandemie

Lockdowns: Ein hoher Preis für den Nachwuchs

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Digitale Integration: In der elektronischen Patientenakte sollen sämtliche Befunde, Verordnungen und Behandlungsstationen eines Patienten gespeichert werden. Den mündigen Umgang damit, müssen viele erst noch lernen.

© Andrea Gaitanides / stock.adobe.com

Datenschutz im Praxisalltag

ePA 2026: Schutzlücken bleiben – wie sie im Alltag umschifft werden können