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Warndatei der Pädiater - Verstoß gegen Berufsrecht?

Veröffentlicht:

DUISBURG (eb). Eine von Kinderärzten in Duisburg aufgebaute Warndatei über so genannte Risikokinder ist möglicherweise nicht mit dem ärztlichen Berufsrecht vereinbar, meldet der "Focus".

Die Ende 2007 von 26 Pädiatern etablierte Warndatei "Riskid" soll dem wechselseitigen Austausch der Ärzte über Kinder dienen, die als gefährdet durch Misshandlung oder Verwahrlosung gelten. 180 Kinder seien dort bisher erfasst. Nach einem Gutachten des Verfassungsrechtlers Stefan Huster ist dieser Austausch nicht mit der Schweigepflicht vereinbar, so der "Focus".

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