GBA

Weitere Beratungen zu Mindestmengen beschlossen

Veröffentlicht:

BERLIN. Auf Antrag des GKV-Spitzenverbandes hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) beschlossen, Beratungsverfahren für weitere Mindestmengen einzuleiten.

Diese sollen nun für die operative Behandlung des Lungenkarzinoms und des Mammakarzinoms erarbeitet werden.

Die Festlegung von Mindestmengen ist umstritten und kann dazu führen, dass Krankenhäuser von der Erbringung der betreffenden Leistung ausgeschlossen werden.

Zwar ist der Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität der Leistung gut belegt, strittig ist allerdings oft die Konkretisierung einer bestimmten Mindestmenge. (HL)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EvidenzUpdate-Podcast

Prävention und der Koalitionsvertrag – Ignoranz oder Feigheit?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus