AOK-Verwaltungsrat Rheinland-Pfalz/Saarland

Weitere Kritik aus Kassenlager am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

In die Phalanx der Kritiker am GKV-Finanzstabilisierungsgesetz reiht sich der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland ein. Sein Urteil: ein kurzatmiges Einjahres-Gesetz.

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Mainz. Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kritisierte die wesentlichen Regelungen im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz. Der Gesetzesentwurf enthalte keinerlei Maßnahmen für eine kurz- oder langfristige Stabilisierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung. „Es handelt sich um ein kurzatmiges Einjahres-Gesetz, das kein strukturelles Problem löst“, sagte Dietmar Muscheid, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, laut einer Pressemitteilung vom Montag.

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Sorgen bereiteten dem Verwaltungsrat die Ausgabensteigerungen, die durch die Bundesgesetzgebung bereits vor der Pandemie verursacht worden seien. Hinzu komme, dass die AOK an Rhein, Saar, Nahe und Mosel durch die Vermögensabgabe nach dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege im Jahr 2021 auf einen Schlag Rücklagen verliere. Nun sei ein weiteres zwangsweises Herunterfahren der Kassen-Reserven geplant. Dieser Rücklagenzugriff verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, indem er die organisatorische und finanzielle Selbstständigkeit der Krankenkassen als öffentliche Körperschaften verletze. (eb)

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