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Welcher Vorbehalt gilt an der Sektoren-Schnittstelle?

BERLIN (af). Niedergelassene Fachärzte sollen medizintechnische Innovationen in ihren Praxen schneller als bisher auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen können. Das fordert der Bundesverband Medizintechnik (BVMed).

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Voraussetzung für die Einführung des Prinzips "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt", wie es in Kliniken gilt, sei, dass die Praxen technisch und personell ähnlich wie Krankenhäuser ausgestattet seien, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Eine zunehmende Zahl innovativer Verfahren, die früher nur stationär eingesetzt worden seien, werde heute ambulant vorgenommen.

Niedergelassene Ärzte unterliegen bislang dem "Erlaubnisvorbehalt". Leistungen in der Facharztpraxis dürfen demnach erst von den Kassen erstattet werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese als wirksam anerkannt hat.

GKV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer hatte vorgeschlagen, neue Methoden zunächst in Innovationszentren prüfen zu lassen. Erst wenn sich dort ein Nutzen für die Patienten ergeben habe, sollten sie in der Fläche eingeführt werden.

Mit Blick auf das Versorgungsgesetz fordert der FDP-Politiker Lars Lindemann eine gesetzliche Regelung im Sinne der niedergelassenen Ärzte und der Hersteller. Der an der Schnittstelle angesiedelte neue Versorgungsbereich "Spezialärztliche Versorgung" brauche Klarheit in der Frage Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt, sagte Lindemann.

Lesen Sie dazu auch: Spielregeln für "Spezialärzte" sind unklar

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