Welcher Vorbehalt gilt an der Sektoren-Schnittstelle?

BERLIN (af). Niedergelassene Fachärzte sollen medizintechnische Innovationen in ihren Praxen schneller als bisher auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen können. Das fordert der Bundesverband Medizintechnik (BVMed).

Veröffentlicht:

Voraussetzung für die Einführung des Prinzips "Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt", wie es in Kliniken gilt, sei, dass die Praxen technisch und personell ähnlich wie Krankenhäuser ausgestattet seien, sagte BVMed-Geschäftsführer Joachim M. Schmitt. Eine zunehmende Zahl innovativer Verfahren, die früher nur stationär eingesetzt worden seien, werde heute ambulant vorgenommen.

Niedergelassene Ärzte unterliegen bislang dem "Erlaubnisvorbehalt". Leistungen in der Facharztpraxis dürfen demnach erst von den Kassen erstattet werden, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) diese als wirksam anerkannt hat.

GKV-Chefin Dr. Doris Pfeiffer hatte vorgeschlagen, neue Methoden zunächst in Innovationszentren prüfen zu lassen. Erst wenn sich dort ein Nutzen für die Patienten ergeben habe, sollten sie in der Fläche eingeführt werden.

Mit Blick auf das Versorgungsgesetz fordert der FDP-Politiker Lars Lindemann eine gesetzliche Regelung im Sinne der niedergelassenen Ärzte und der Hersteller. Der an der Schnittstelle angesiedelte neue Versorgungsbereich "Spezialärztliche Versorgung" brauche Klarheit in der Frage Erlaubnis- oder Verbotsvorbehalt, sagte Lindemann.

Lesen Sie dazu auch: Spielregeln für "Spezialärzte" sind unklar

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gastbeitrag zum Hauptstadtkongress

Innovation ist kein Nice-to-have – sondern ein Muss

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Vor der Ferienzeit

Beratungsfall Reisemedizin: Worauf es im Patentengespräch ankommt

Lesetipps
Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus