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Weniger Bürokratie für Augenärzte

BERLIN (chb). Auf einen Bürokratieabbau - zumindest für Augenärzte - hat sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband geeinigt.

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So entfallen zunächst bis Juni 2014 die Dokumentationsprüfungen für Augenärzte, die photodynamische Therapien zur Behandlung krankhafter Gefäßneubildungen am Augenhintergrund vornehmen.

Bisher mussten Ärzte, die diese Leistung anbieten, einmal im Jahr Behandlungsdokumentationen von zehn abgerechneten Fällen an die Kassenärztlichen Vereinigungen übermitteln.

Die Zahl der beanstandeten Dokumentationen ist dabei in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.

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