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Wenn KV-Vertreter nur einem Herrn dienen sollen

Delegierter in der KV und Lobbyist eines Verbands, der um Selektivverträge wirbt - passt das zusammen? In Hamburg wird um eine Friedensformel gerungen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:

HAMBURG. Wie lässt sich verhindern, dass einzelne Abgeordnete fremde Interessen in den KV-Gremien durchsetzen? Die Hamburger Vertreterversammlung sucht seit Monaten nach einem Konsens, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

"Der Weg ist das Ziel, die Diskussion ist schon viel besser", sagte Michael Reusch. Der frühere Präsident der Ärztekammer Hamburg lobte genauso wie Dr. Michael Späth seine Kollegen in der Vertreterversammlung für die Suche nach einem Konsens - zu dem es aber erneut nicht kam.

Seit Juni 2009 diskutieren die Abgeordneten über einen Verhaltenskodex, damit die gewählten Funktionsträger in den Gremien keine der KV schadenden Interessen vertreten. So könnte es etwa zu der Konstellation kommen, dass Abgeordnete einen Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung mit Bereinigung der Gesamtvergütung anstreben und damit die Interessen des Hausarztverbandes vertreten - während der KV diese Bereinigung schaden würde. Wo aber fängt eine für die KV schädliche Interessenvertretung an? Ein in der Vertreterversammlung diskutierter Kompromiss sah nur eine allgemeine Formulierung vor, die den einzelnen Vertreter moralisch in die Pflicht genommen, aber kaum eine rechtliche Wirksamkeit hätte. Manche Abgeordnete kritisierten diese Formulierung als zu "schwammig" und forderten klare Regelungen.

Der Chef des Hamburger Hausärzteverbandes Klaus Schäfer machte deutlich, dass wirtschaftliche Interessen, die von einzelnen Abgeordneten verfolgt werden, auch offen gelegt werden müssen. Hausarzt Dr. Stephan Hofmeister bezweifelte, dass eine Aussage ohne Sanktion - also etwa den verpflichtenden Verzicht auf ein Amt - sinnvoll ist.

Andere Abgeordnete wünschten ein "klares Signal, dass wir nicht zulassen wollen, dass wirtschaftliche Interessen verdeckt wahrgenommen werden".

Nicht alle Vertreter zeigten sich zuversichtlich, ob dieses Ziel realistisch ist. Wenn große Konzerne die Mehrheit in der ambulanten Versorgung übernehmen, so etwa die Befürchtung von Dr. Klaus-Otto Allmeling, dann werden sie auch in der KV-Vertreterversammlung die Mehrheit übernehmen.

Einig waren sich die Abgeordneten, dass es in dieser wichtigen Frage zu keiner Kampfabstimmung kommen sollte. Späth sieht seine Kollegen auch nicht mehr weit vom Ziel entfernt. Nun sollen Satzungsausschuss und einzelne Vertreter nach einem Konsens suchen.

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