Widersprüchliches Recht diskriminiert MVZ

Ein angestellter Arzt im MVZ ist weniger wert als ein Freiberufler. Das könnte einen drohenden Ärztemangel verschärfen.

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MÜNCHEN (sto). Vor einer Verschärfung eines drohenden Ärztemangels durch widersprüchliche gesetzliche Vorgaben hat die Bundesvereinigung ambulante spezialfachärztliche Versorgung gewarnt.

Derzeit könnten angestellte Ärzte in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nur zwei Drittel der Leistungen abrechnen wie freiberuflich tätige Ärzte, erklärte Verbandsvorsitzender Dr. Axel Munte.

"Damit könnten MVZ, die der Gesetzgeber eigentlich fördern wollte, wirtschaftlich unattraktiv werden", sagte der ehemalige Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Angestellten Ärzten mit einer vollen Zulassung werde von der Kassenärztlichen Vereinigung nur eine Arbeitszeit von 520 Stunden pro Quartal gegenüber 780 Stunden für einen freiberuflich tätigen Arzt zubilligt.

Bei Mehrleistung droht pauschale Kürzung

Werden mehr Leistungen erbracht und abgerechnet, drohten pauschale Kürzungen. Grund hierfür seien rechtliche Vorgaben, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen moderner Versorgungsstrukturen entsprächen, so Munte.

Der Vertragsarztsitz, der mit einem jungen angestellten Arzt besetzt wird, verliere auf diese Weise ein Drittel seines Wertes, erklärte der stellvertretende Verbandsvorsitzende Dr. Wolfgang Abenhardt.

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