Beitragssatzstabilisierungsgesetz
GKV-Sparpaket: Bundesrat stimmt „mit Schmerzen“ zu
Viel Unzufriedenheit, aber keine Blockade: Nach dem Bundestag winkt auch die Länderkammer das GKV-Spargesetz durch. In der Aussprache gibt sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder als Schmerzensmann.
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Rief dazu auf, nicht den Vermittlungsausschuss zum Sparpaket anzurufen: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
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Berlin. Gegen Widerstand vor allem SPD-regierter Bundesländer hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, beim Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das GKV-Sparpaket mit einem Volumen von rund 19 Milliarden Euro kann somit nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.
Dominierten im Bundestag in der abschließenden Aussprache am Freitag über das GKV-Spargesetz die schrillen Töne, so ist die Atmosphäre nur wenige Straßen weiter im Bundesrat immer gedämpft: Kein Beifall, keine Zwischenrufe – in der Länderkammer geht man in der Regel gesittet miteinander um.
Doch tage- und wochenlangen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zum Trotz: Die SPD-regierten Bundesländer präsentierten sich am Freitag als eine Front gegen Nina Warkens Vorlage. Der Bund hatte auf den letzten Metern sein Angebot an die Länder verbessert: 550 Millionen Euro sollte es zusätzlich für Krankenhäuser geben, davon 100 Millionen Euro reserviert für die Unikliniken.
„Bei einem zwingend notwendigen Sparvolumen von fast 19 Milliarden Euro alleine im kommenden Jahr ist es unmöglich, dass die damit verbundenen Veränderungen nicht spürbar sind“, warb die Bundesgesundheitsministerin in der Länderkammer für ihr Gesetz.
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Eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeute noch längst keine Kürzung. „Nach derzeitiger Prognose werden im kommenden Jahr Steigerungen von bis zu 3,5 Prozent möglich sein. Das ist alles andere als eine Nullrunde“, stellte Warken klar.
Die von der Bundesregierung vorbereitete Protokollerklärung umfasste zusätzlich 550 Millionen Euro für Krankenhäuser sowie die Zusicherung einer Standortklausel für Pharmaunternehmen, die in Deutschland forschen und produzieren. „Wir wollen attraktive Standortbedingungen und nehmen die aktuellen globalen Herausforderungen für diese Branche sehr ernst“, sagte Warken – ein Zugeständnis insbesondere an die wichtigen Pharmastandorte im Süden und Südwesten Deutschlands.
„Mit Schmerzen zustimmungsfähig“
Als klarer Fürsprecher für das Sparpaket präsentierte sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). „Der Bund hat sich bewegt, die Länder haben nochmals Druck gemacht. Zu Recht übrigens.“ Bürokratische Vorgaben seien „fast schon maximal dereguliert“ worden. Den nun vorliegenden Gesamtentwurf halte er für „mit Schmerzen zustimmungsfähig“.
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Mehrere SPD-regierte Bundesländer hingegen machten deutlich, dass ihre Schmerzgrenze überschritten ist. Das betrifft insbesondere den Punkt, dass die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten in Krankenhäusern, die über der Veränderungsrate liegen, künftig nur noch zu 50 Prozent berücksichtigt werden sollen.
„Der Kompromissvorschlag Niedersachsens, diese Quote auf 75 Prozent zu erhöhen, wurde vom Bund in den letzten Tagen abgelehnt“, erinnerte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). „Diese Regelung setzt die durch Tarifvereinbarung verpflichteten Einrichtungen in einer ökonomisch angespannten Situation finanziell weiter unter Druck“, klagte er – und plädierte für die Anrufung des Vermittlungsausschusses.
Rehlinger zieht eine rote Linie
Saarland Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) sieht zwar im Gesetzentwurf „überwiegend Lösungsansätze, die nicht alle schön, aber zielführend“ und am Ende auch vertretbar seien. Positiv sei zudem, dass auf die strikte Anwendung der Personaluntergrenzen nunmehr verzichtet werden soll.
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Doch auch für Rehlinger wird mit der nur noch hälftigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen eine rote Linie überschritten, weil dies Krankenhäuser „in eine massive finanzielle Schieflage treiben wird“, so die Ministerpräsidentin. Daher werde das Saarland ebenfalls dafür votieren, den Vermittlungsausschuss einzuschalten.
Noch grundsätzlicher wurden in ihrer Kritik Stefanie Drese (SPD), Gesundheitsministerin in Mecklenburg-Vorpommern. Die zu überstürzte Beratung des Gesetzentwurfs sei „ein großer Fehler“, sagte sie in der Länderkammer. Dass der Bundeszuschuss für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehern etwas erhöht worden ist, sei „löblich“: „Die Richtung stimmt, das Ergebnis noch nicht“, so Dreses Fazit.
„Reden, bevor wir Fakten schaffen“
Doch auch sie deklarierte als „Haupthindernis“ für eine Zustimmung die fehlende vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen. Das sei „nicht akzeptabel“ und widerspreche „unserem erklärten Ziel für eine stärkere Tarifbindung im Gesundheitswesen und in der Pflege“.
Als eine der wenigen Redner in der Aussprache adressierte Drese auch die Sorgen der ambulant tätigen Ärzte, beispielsweise die vorgesehene Fixkostendegression bei Hausärzten: „Die Regelung führt dazu, dass niedergelassene Ärzte benachteiligt werden, wenn sie zum Beispiel bei einer Praxisübernahme zusätzliche Patienten behandeln.“
Der Bund unterstelle, dass die Kosten bei zusätzlichen Patienten tendenziell abnehmen würden. Die Ministerin widersprach dieser Annahme: „Das Modell stammt aus dem Krankenhausbereich und ist nicht eins zu eins auf den ambulanten Bereich übertragbar.“ Darüber müsse man reden, „bevor wir Fakten schaffen“. (fst)









