Pflege

Wie viel Staat im System darf es sein?

Qualitätssicherung in der Pflege wollen alle. Über das Wie sind Selbstverwaltung und Regierung jedoch uneins.

Veröffentlicht:

BERLIN. Einen hohen Grad an Zustimmung erfährt die Pflegereform. Das geht aus den Stellungnahmen für die Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz II am Mittwochnachmittag im Gesundheitsausschuss hervor.

Mit dem Gesetz soll ein an der Alltagskompetenz ausgerichteter Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein entsprechendes neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden.

Strittig ist die künftige Ausgestaltung der Qualitätssicherung in der Pflege. Ein Qualitätsausschuss soll gemeinsam mit einem Expertenbeirat Transparenzkriterien für stationäre Pflegeeinrichtungen entwickeln, die die Pflegenoten ablösen sollen.

Das bisherige Verfahren hatte dazu geführt, dass praktisch alle Heime glatt mit Eins bewertet wurden - auch die, die dann wegen unhaltbarer Zustände geschlossen werden mussten.

Unabhängiger Vorsitzender soll Blockaden lösen

Neu in der Konstruktion tritt ein vom Gesundheitsministerium benannter Unabhängiger Vorsitzender auf. Er soll die Blockaden zwischen der Kassenseite und der Seite der Pflegeheimbetreiber auflösen.

Das lehnen der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste strikt ab. "Die Benennung des unparteiischen Vorsitzenden durch das BMG stellt einen systemwidrigen und völlig unnötigen Eingriff in die Selbstverwaltung dar", heißt es in der Stellungnahme des Spitzenverbandes.

Es sei in vielen Bereichen geübte Praxis, dass sich die Selbstverwaltungspartner auf Unparteiische verständigten.

Leise Zweifel angemeldet

Leise Zweifel an der Effizienz des neuen Qualitätsausschusses meldet der Einzelsachverständige Dr. Klaus Wingenfeld an. Es könne erforderlich werden, dass die Klärung konzeptioneller Fragen von den Kassen und den Heimbetreibern eher auf unparteiische Instanzen übergehen sollte.

Es müsse sorgfältig beobachtet werden, ob die Selbstverwaltung unter den neuen Bedingungen eine höhere Funktionalität entwickele, schreibt der Bielefelder Pflegewissenschaftler.

Experten hätten schon früh auf die systemischen Schwächen der Pflegenoten hingewiesen, ohne dass die Selbstverwaltung reagiert habe. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Zwei Hände halten einen Becher mit Urin.

© mitifoto / stock.adobe.com

Tipps beim DGIM-Kongress

Urinteststreifen und Harnwegsinfektion: Achtung, Fallstricke!

Es dreht sich.

© visualpower / stock.adobe.com

Neue transsektorale S3-Leitlinie

Diagnose und Management des Delirs – so geht’s!