Pflege

Wie viel Staat im System darf es sein?

Qualitätssicherung in der Pflege wollen alle. Über das Wie sind Selbstverwaltung und Regierung jedoch uneins.

Veröffentlicht:

BERLIN. Einen hohen Grad an Zustimmung erfährt die Pflegereform. Das geht aus den Stellungnahmen für die Anhörung zum Pflegestärkungsgesetz II am Mittwochnachmittag im Gesundheitsausschuss hervor.

Mit dem Gesetz soll ein an der Alltagskompetenz ausgerichteter Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein entsprechendes neues Begutachtungsverfahren eingeführt werden.

Strittig ist die künftige Ausgestaltung der Qualitätssicherung in der Pflege. Ein Qualitätsausschuss soll gemeinsam mit einem Expertenbeirat Transparenzkriterien für stationäre Pflegeeinrichtungen entwickeln, die die Pflegenoten ablösen sollen.

Das bisherige Verfahren hatte dazu geführt, dass praktisch alle Heime glatt mit Eins bewertet wurden - auch die, die dann wegen unhaltbarer Zustände geschlossen werden mussten.

Unabhängiger Vorsitzender soll Blockaden lösen

Neu in der Konstruktion tritt ein vom Gesundheitsministerium benannter Unabhängiger Vorsitzender auf. Er soll die Blockaden zwischen der Kassenseite und der Seite der Pflegeheimbetreiber auflösen.

Das lehnen der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste strikt ab. "Die Benennung des unparteiischen Vorsitzenden durch das BMG stellt einen systemwidrigen und völlig unnötigen Eingriff in die Selbstverwaltung dar", heißt es in der Stellungnahme des Spitzenverbandes.

Es sei in vielen Bereichen geübte Praxis, dass sich die Selbstverwaltungspartner auf Unparteiische verständigten.

Leise Zweifel angemeldet

Leise Zweifel an der Effizienz des neuen Qualitätsausschusses meldet der Einzelsachverständige Dr. Klaus Wingenfeld an. Es könne erforderlich werden, dass die Klärung konzeptioneller Fragen von den Kassen und den Heimbetreibern eher auf unparteiische Instanzen übergehen sollte.

Es müsse sorgfältig beobachtet werden, ob die Selbstverwaltung unter den neuen Bedingungen eine höhere Funktionalität entwickele, schreibt der Bielefelder Pflegewissenschaftler.

Experten hätten schon früh auf die systemischen Schwächen der Pflegenoten hingewiesen, ohne dass die Selbstverwaltung reagiert habe. (af)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei

Lesetipps
Junger Mann mit Schmerzen im unteren Rückenbereich.

© anut21ng Stock / stock.adobe.com

Chronisches Kreuzweh

Studie: Rauchen lässt den Rücken schmerzen

Lungenkrebs so früh wie möglich erkennen und damit die Heilungschancen erhöhen helfen soll das neue Früherkennungsprogramm, das der G-BA beschlossen hat.

© Sascha Steinach / ZB / picture alliance

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung