KBV-VV

Wie viele schwänzende Patienten gibt es eigentlich?

Patienten erscheinen nicht zum Termin: ein Ärgernis für jeden Arzt. Doch das Ausmaß des Problems ist noch unbekannt – das will die KBV jetzt ändern. Die Beschlüsse der KBV-VV im Überblick.

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Wo bleibt er denn? Immer öfter warten Ärzte auf säumige Patienten.

Wo bleibt er denn? Immer öfter warten Ärzte auf säumige Patienten.

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BERLIN. Vertragsärzte und -psychotherapeuten wollen dem Arbeitszeitausfall auf die Spur kommen, den Patienten verursachen, die zu verabredeten Terminen nicht erscheinen. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV-VV) hat daher den KBV-Vorstand bei zwei Enthaltungen damit beauftragt, ein Instrument zu entwickeln, mit dem sich diese Zeiten erfassen lassen.

Gerade bei den Psychotherapeuten herrscht die Sorge, dass häufiges Nichteinhalten der 50-Minuten-Termine durch säumige Patienten trotz ausreichenden Sprechstundenangebotes ein verfälschtes Bild bei der Versorgungsauftragsprüfung entstehen könne.

Mit Blick auf die gesetzliche Regelung einer bundeseinheitlichen Prüfung, wie der Versorgungsauftrag eingehalten wird, sei es für viele Vertragsärzte und -psychotherapeuten ein Ärgernis, dass das Ausmaß nicht eingehaltener Termine bislang nicht systematisch erfasst werde.

Ältere zu Impfungen besser animieren

Ein strukturiertes U-60-Vorsorgeangebot für Menschen im Alter über 60 Jahren soll die Zielgruppe zur Teilnahme an Impfungen und an Krebsvorsorgeuntersuchungen animieren. Eine solche aus der VV heraus vorgeschlagene Initiative soll der KBV-Vorstand im Gemeinsamen Bundesausschuss lancieren.

Diesen Beschluss hat die Versammlung mit deutlicher Mehrheit gefasst. Studien zeigten, dass eine Verbesserung der Teilnahmequoten an solchen Interventionen in erster Linie durch haus- und fachärztliche Ansprache möglich werde.

Entscheidung zu Digitalisierung

Die Vertragsärzte wollen durch die Einführung neuer digitaler Anwendungen nicht zusätzlich belastet werden. Die Vertreterversammlung der KBV hat daher beschlossen, dass die Einführung des elektronischen Rezepts und und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einer Entlastung der Arztpraxen beitragen und zu keiner Mehrbelastung führen dürfe.

Die Weiterentwicklung der elektronischen Kommunikation in den Praxen sei wichtig und notwendig, heißt es in der Beschlussbegründung. Sie dürfe aber die Praxisabläufe nicht behindern, heißt es in der Beschlussbegründung. Zudem müsse die Umstellung zusätzlich finanziert werden.

Zusätzliche Arztsitze gefordert

Die Versammlung hat den Gesetzgeber zudem aufgefordert, die extrabudgetäre Finanzierung der Ausweitung der Leistungsmengen durch zusätzliche Arztsitze aufgrund der Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie verbindlich vorzuschreiben. Bei diesen Mehrleistungen handele es sich um einen gesetzlichen Auftrag und nicht um einen demografisch oder morbiditätsbedingten Zusatz, heißt es in dem mit deutlicher Mehrheit gefassten Beschluss.

Ein arztzahlbedingtes Mengenrisiko zu Lasten des MGV-Budgets könne heute aufgrund von Arztknappheit nicht mehr akzeptiert werden. (af)

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Kommentare
Dr. Klaus Günterberg 17.09.201910:16 Uhr

Ganz einfach: Bei Termin-Versäumnis eine Regelung wie bei Zahnärzten

Warum dieser ganze bürokratische Aufwand, die Ausfallzeiten zu erfassen? Es gibt diese Ausfallzeiten. Ob häufig oder selten - auch Ärzte haben Anspruch auf Ersatz ihres Schadens, wie Zahnärzte und andere Berufe.

Aus der GOZ: "Der Zahnarzt hat bei Nichteinhalten von Terminen bzw. kurzfristigen Absagen an den Patienten einen Anspruch gemäß §§ 615, 2938 BGB auf Ersatz des Ausfallschadens"

Eine solche Regelung ließe sich ganz einfach in die ärztlichen Gebührenordnungen einfügen.

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