Gutachten

Wirtschaftsweise kritisieren Klinik-Überkapazitäten

Die Wirtschaftsweisen haben dem Gesundheitswesen dieses Jahr ein eigenes Kapitel gewidmet. Im Fokus: Ineffizienz in der stationären Versorgung.

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BERLIN. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung, Überkapazitäten bei Krankenhäusern abzubauen, zu einer monistischen Finanzierung von Betriebs- und Investitionskosten zu wechseln und selektives Kontrahieren zuzulassen.

Der Grund: Der Rat sieht erhebliche Ineffizienzen und Merkmale der Überversorgung in der stationären Versorgung. Mit 800 Betten je 100.000 Einwohner nehme Deutschland in Europa einen Spitzenplatz ein und verfüge über doppelt so hohe Kapazitäten wie manches andere Land.

Bei sieben von 15 untersuchten stationären Behandlungsarten liege die Fallzahl je Einwohner am höchsten oder zweithöchsten in der OECD. Dies gelte vor allem für Koronarinterventionen, Hüftgelenks- und Knieoperationen.

Ein weiteres Indiz für Überversorgung sei die regionale Diskrepanz bei der Zahl der Operationen, beeinflusst auch durch wirtschaftliche Erwägungen, die medizinische Entscheidungen überlagern.

Zu viele kleine und zu wenig spezialisierte Kliniken

Es gebe zu viele kleine und wenig spezialisierte Krankenhäuser mit mangelhafter Ausstattung: Jedes fünfte Plankrankenhaus hat keine Intensivbetten, 34 Prozent haben keinen Computertomografen, jeder zehnte Patient mit Herzinfarkt werde in einer Klinik versorgt, die über kein Herzkatheterlabor verfügt.

Daraus schlussfolgern die Wirtschaftsweisen: „Im stationären Sektor dürften erhebliche Effizienzgewinne schlummern.“ Der Rat sieht folgende Handlungsoptionen:

»Reform des DRG-Systems: Stärkere Berücksichtigung der Pflegepersonalkosten, Differenzierung der Vergütungshöhe nach Versorgungsstufen, die allerdings neu definiert werden müssten, ein höherer Anteil pauschaler Vergütungen jenseits der Fallzahl-bezogenen DRG.

»Investitionsfinanzierung: Explizit empfiehlt der Rat die Umstellung auf eine monistische Finanzierung durch leistungsorientierte Investitionszuschlägen auf die Fallpauschalen. In strukturschwachen Regionen, in denen eine wohnortnahe Versorgung gefährdet wäre, könnten Mittel aus einem Infrastrukturfonds fließen.

»Strukturfonds: An diesem bereits existierenden Fonds sollte auch die PKV beteiligt werden. Die Mittel sollten vorwiegend für den Abbau von Überkapazitäten verwendet werden; das ist gegenwärtig nicht der Fall.

»Selektives Kontrahieren: Der Rat plädiert für eine Lockerung des Kontrahierungszwangs für Kassen; sie sollten ihre Versicherten gezielt in Krankenhäuser steuern können, die bestimmte Qualitätsstandards einhalten. Vor allem für Ballungsgebiete mit hoher Krankenhausdichte sollte dies erwogen werden. (HL)

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