Bundesrat

Zehn Stunden sind zu wenig für ein KV-Mitglied

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BERLIN. Der Bundesrat hat nur wenig Kritik am umstrittenen Entwurf für das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz in der GKV. Der Entwurf will an mehreren Punkten in die Körperschaften eingreifen. So soll beispielsweise ein drittes KBV-Vorstandsmitglied bestallt werden, die Abwahl des VV-Vorsitzenden soll erleichtert werden.

Die Ausschüsse der Länderkammer monieren aber lediglich, dass angestellte Ärzte, die nur zehn Wochenstunden vertragsärztlich arbeiten, Mitglieder einer KV werden sollen. "Diese Mitgliedschaft ist nicht gerechtfertigt", heißt es in der Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Die Selbstverwaltung lebe davon, dass "Rechte, die aus der Mitgliedschaft erwachsen, aktiv wahrgenommen werden".

Das sei bei einem Beschäftigungsumfang von zehn Stunden nicht zu erwarten. Der Ausschuss schlägt vor, von einer KV-Mitgliedschaft erst ab einer Halbtagsbeschäftigung – also von 20 Stunden pro Woche – auszugehen.

Der Ausschuss für Kulturfragen sorgt sich primär um die Hochschulambulanzen. Diese seien nicht kostendeckend finanziert. Das Schiedsverfahren über den Paragrafen 117 SGB V ergab kürzlich, dass die Öffnung der Ambulanzen sich auf Patienten mit seltenen und komplexen Krankheitsbildern beschränken soll. Zudem darf diese Patientengruppe in den Ambulanzen nur von Fachärzten mit abgeschlossener Weiterbildung diagnostiziert und therapiert werden. Das hat Kritik bei Krankenhausvertretern ausgelöst. Der Bundesrat will der Selbstverwaltung den bestehenden Auftrag entziehen, die Patientengruppen zu definieren, die in Hochschulambulanzen behandelt werden können.

Stattdessen definiert der Bundesrats-Ausschuss selber eine Kriterienliste, welche Patientengruppen in Frage kommen sollten. Sie umfasst unter anderem alle Krankheiten und Symptome, die in der Datenbank OrphaNet gelistet sind. Zudem solle der Facharztstandard im Vergleich zur vertragsärztlichen Versorgung aufgeweicht werden. Es reiche aus, wenn die Hochschulambulanz "regelhaft über fachärztliche Kompetenz im gleichen Fachgebiet oder gleicher Zusatzweiterbildung wie der überweisende Arzt verfügt", heißt es in der Empfehlung.

Das Plenum des Bundesrats wird in seiner Sitzung am 16. Dezember über die Vorschläge der Ausschüsse beraten. Die Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags ist am 23. Januar 2017 angesetzt. (fst)

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