Verbände

BMG muss nacharbeiten!

Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz erntet von Psychotherapeuten harsche Kritik: In einer Stellungnahme fordern vier Verbände nun gar den Stopp des Gesetzentwurfes.

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BERLIN. Das Selbstverwaltungsstärkungsgesetz bedeutet "schwerwiegende Eingriffe in eine demokratisch verfasste Körperschaft". Das kritisieren vier Berufsverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme und fordern das Bundesgesundheitsministerium damit auf, den Gesetzentwurf "zurückzunehmen oder gründlich zu überarbeiten". Trotz zum Teil unterschiedlicher vertretener Interessen zeigen sich die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV), der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP) und der Spitzenverband ZNS (SPiZ) in dieser Forderung geschlossen.

Besonders schwerwiegend, heißt es in der Stellungnahme, erscheinen die Eingriffe in die Arbeit der Vertreterversammlung (VV) der KBV. In der erleichterten Abwahlmöglichkeit des VV-Vorsitzenden sehe man eine "eklatante Schwächung" der VV.

Das Ziel, die VV in ihren Rechten gegenüber den hauptamtlichen Vorständen zu stärken, werde verfehlt. Dafür fehle im Gesetzentwurf nicht zuletzt eine Regelung, wie eine vom Vorstand unabhängige Verwaltungs- und Rechtsstruktur für die VV-Vorsitzenden innerhalb der KBV-Verwaltung einzurichten wäre. Mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz will die Regierung die Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane stärken und für mehr Transparenz sorgen (die "Ärzte Zeitung" berichtete). Dazu soll unter anderem ein drittes Vorstandsmitglied – das weder der hausärztlichen noch der fachärztlichen Ebene zugeordnet ist – installiert werden.

Grundsätzlich werde dies als "gute Möglichkeit" gesehen. Die Entscheidung, ob ein drittes Vorstandsmitglied installiert wird, sollte laut den psychotherapeutischen Verbänden aber ebenso wie die Auswahlkriterien dieser dritten Person in der Hand der VV bleiben.

Die Unterzeichner plädieren dafür, den Selbstverwaltungen Gelegenheit zu geben, "ihre eigenen Schlüsse aus der Kritik an ihrem Vorgehen zu ziehen". In der KBV geschehe dies bereits durch den Entwurf für eine neue Satzung. Die Rechtslage aufgrund einer konflikthaften Situation "vorschnell" zu ändern – mit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz reagiert die Regierung wie berichtet direkt auf die Auseinandersetzungen auf der Führungsebene der KBV – , sei nicht klug, heißt es in dem Schreiben.

Nicht zuletzt sehen die vier Verbände auch das Gesundheitsministerium in der Schuld: "Die Schwierigkeiten der Körperschaft (…) wären ohne Zweifel geringer, wenn das BMG seine Aufsichtsfunktionen detaillierter und exakter umgesetzt hätte."

Das Fazit: "Die bestehende Rechtslage reicht für eine effektive aufsichtsrechtliche Kontrolle der Körperschaften aus. Sie muss nur angewendet werden." (jk)

Die bestehende Rechtslage reicht für eine effektive Kontrolle aus.

Aus der gemeinsamen Stellungnahme von DPtV, bvvp, VAKJP und SPiZ

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