ASV-Dokumentation

"Zeitnaher Zugriff für alle Beteiligten"

Eine offene Formulierung öffnet für Spezialfachärzte die Tür zum weiten Einsatz elektronischer Fallakten.

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Schneller Zugriff auf Patientendaten.

Schneller Zugriff auf Patientendaten.

© Kzenon / fotolia.com

BERLIN. Der schnelle Zugriff auf die Patientendaten soll für die Mitglieder der Behandlungsteams in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) Standard werden.

Das ergibt sich aus den jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) veröffentlichten Konkretisierungen zur ASV der gynäkologischen Tumoren.

Die Behandlerteams sollen demnach Sorge dafür tragen, dass "eine Befund- und Behandlungsdokumentation vorliegt, die unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zeitnah den Zugriff aller an der Behandlung beteiligten Fachärztinnen und Fachärzte des Kernteams ermöglicht".

Jubel beim Bundesvorsitz

Der ASV-Bundesverbandsvorsitzende Dr. Axel Munte hat diese Formulierung umgehend bejubelt. "Endlich wird klargestellt, dass in der ASV eine gemeinsame Fallakte geführt werden muss", kommentierte Munte die Veröffentlichung am Montag.

Sein Stellvertreter, der niedergelassene Onkologe Dr. Wolfgang Abenhardt, ergänzte: "Gerade für Patienten mit onkologischen Erkrankungen ist im Notfall ein schneller, unkomplizierter Zugriff auf die relevanten Behandlungsdaten von überlebenswichtiger Bedeutung."

Die Vertreter des ASV forderten, die gemeinsame Dokumentation nicht nur für das Kernteam vorzusehen, sondern auch auf die hinzuzuziehenden Fachärzte zu erweitern.

Zudem forderten sie Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) auf, den elektronischen Befundaustausch zwischen den an der ASV teilnehmenden Ärzten finanziell zu fördern.

Das E-Health-Gesetz sieht bislang nur eine Förderung von elektronischen Entlass- und Arztbriefen vor.

Dieser Gesetzentwurf dürfte die Ausschussmitglieder dazu gebracht haben, eine Dokumentation des "zeitnahen Zugriffs für alle Beteiligten" in die aktuelle Richtlinie zu schreiben.

Was genau darunter zu verstehen sein soll, werde allerding erst in der Begründung des Beschlusses veröffentlicht werden, hieß es dazu am Montag aus dem GBA.

Im Oktober 2014 hatte das unabhängige GBA-Mitglied Dr. Regina Klakow-Franck im Interview mit der "Ärzte Zeitung" noch betont, dass es keinen Sinn habe, eine übergreifende elektronische Dokumentation zu fordern, solange es keine Interoperabilität zwischen den verschiedenen Datenaustauschsystemen in den Praxen und Kliniken gebe.

Diese Interoperabilität soll nun, so sieht es der Entwurf des E-Health-Gesetzes vor, bis Mitte 2016 gegeben sein. Anderenfalls will das Gesundheitsministerium die Budgets der beteiligten Kassen- und Ärzteverbände beschneiden.

In den bisherigen Richtlinien zur ASV findet sich der Passus zur Befund- und Behandlungsdokumentation nicht. Dort heißt es lediglich, Befunde und Behandlungen sowie die betreffenden Zeitpunkte seien zu dokumentieren. (af)

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