Direkt zum Inhaltsbereich

Arzneimittelsicherheit

„Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ... wen?“

Wohl fast alle kennen den Warnhinweis in Werbespots für Medikamente. Jetzt soll die immer gleiche Floskel modernisiert werden – aber wie?

Veröffentlicht:
Komplett veraltet: Der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ soll durch eine gender-sensitive Formulierung ersetzt werden.

Komplett veraltet: Der Hinweis „Zu Risiken und Nebenwirkungen ...“ soll durch eine gender-sensitive Formulierung ersetzt werden.

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berlin. Im Grunde soll es nur eine kleine sprachliche Änderung sein. Doch der Satz, um den es geht, ist in der Arzneimittelwerbung millionenfach im Umlauf – und unumstritten ist die Sache nicht. Gesucht wird ein Update des bekannten verpflichtenden Warntextes: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Denn nachfragen kann man ja nicht nur bei männlichen Fachleuten. Aber was bringt die Gleichstellung der Geschlechter treffend zum Ausdruck und macht es nicht zu kompliziert?

Das Bundesgesundheitsministerium hat die etwas längere Formulierung vorgeschlagen „... und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.“ So steht es in einem Gesetzentwurf, der gerade beim Bundestag liegt. Der bestehende Hinweis sei „seit Jahren wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen“. Daher solle nun gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.

Die neue Formel solle ausdrücken, dass man in der Regel einen Bezug zu einer behandelnden Ärztin oder einem Arzt hat. Zugleich knüpfe der Arzneimittelkauf nicht an eine bestimmte Person an, das geschehe in der Apotheke – daher also die Benennung der Institution.

„sperrig“, „nicht professionell sprechbar“ – und wo ist „divers“?

Die Idee überzeugt nicht alle, wie Stellungnahmen für eine Anhörung im Gesundheitsausschuss an diesem Montag zeigen. Das Satzkonstrukt sei sperrig, schreibt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller. In Werbespots sei das nicht in der etablierten Zeitspanne von vier Sekunden „professionell sprechbar“. Auch lasse es Diverse außer Acht. Der Gegenvorschlag: „... fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke“.

Die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) begrüßen eine gendersensible Aktualisierung als überfällig – empfehlen aber, wenn es möglichst wenige Worte sein sollen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihr medizinisches oder pharmazeutisches Personal“.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände weist darauf hin, dass ja nicht „eine beliebige Person“ in Apotheken anzusprechen sei. „Entscheidend ist vielmehr, dass ein Apotheker oder eine Apothekerin kontaktiert wird.“ Der Hinweis sollte daher künftig besser lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“

Der Verein Freie Apothekerschaft schlägt wiederum – ähnlich wie in Stellenanzeigen mit Kürzeln für männlich, weiblich und divers – vor: „... fragen Sie ihren Arzt (m/w/d) oder Apotheker (m/w/d)“, zumindest als einzublendender Schriftzug. Fortsetzung der Debatte folgt – dann bald im Bundestag. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

JAK-Inhibitor

Alopecia areata: Rote-Hand-Brief zu Ritlecitinib

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
In Deutschland gibt es immer weniger klinische Forschung. Was Deutschland hingegen zu leisten imstande ist, zeigte sich zuletzt bei der COVID-19-Pandemie: mRNA-basierte Impfstoffe wurden schnell entwickelt und produziert.

© metamorworks / stock.adobe.com

Handlungsempfehlungen

Deutschland-Tempo statt Bürokratie-Trägheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Alexandra Bishop ist Geschäftsführerin von AstraZeneca Deutschland.

© AstraZeneca

Pharmastandort Deutschland

Deutlich mehr wäre möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Erfahrungen einer Praxismanagerin

Praxisbegehung angekündigt? Die wichtigsten Tipps zur Vorbereitung

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Lesetipps
Arzt hält Modell vom Herzen in rechter Hand und Blutzuckermessgerät in linker Hand.

© RF (royalty free)

Risiko einschätzen und Lebensstil ändern

Diabetes und Vorhofflimmern: Das hilft gegen die gefährliche Kombi

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Reiseimpfungen bei Kindern: Müssen Abstandsregeln eingehalten werden?

Eine Illustration zeigt, wie mittels einer Spritze ins Auge gestochen wird.

© Asset Arc / stock.adobe.com / generated AI

Neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration

Anti-VEGF-Injektionen: Versäumte Termine kosten nAMD-Patienten wohl Sehschärfe