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Referentenentwurf aus dem BMG

Arzneiwerbung soll künftig gegendert werden

„Fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“ soll es demnächst in der Werbung für Arzneimittel heißen: Das Bundesgesundheitsministeriums schickt sich an, den traditionelle Hinweis anzupassen.

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Im Gleichgewicht? Beim Warntext für Arzneimittel soll künftig eine gender-sensitive Formulierung verwendet werden.

Im Gleichgewicht? Beim Warntext für Arzneimittel soll künftig eine gender-sensitive Formulierung verwendet werden.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Berlin. In der Medikamentenwerbung soll der vorgeschriebene Warntext geändert werden, der auf weitere Nachfragemöglichkeiten hinweist. Künftig solle der Satz lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“, heißt es in einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Bisher lautet die Formulierung: „...und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“.

Der Warnhinweis sei seit Jahren wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Entwurf erläutert. „Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“ Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.

Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben. Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden. (dpa)

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