abox zur Entsorgung von Altarznei bewährt sich
BRAUNSCHWEIG (run). Derzeit gibt es bundesweit noch keine einheitliche Lösung zur Entsorgung von Altmedikamenten in Apotheken.
Veröffentlicht:Derweil hat sich die von der privaten Pharmagroßhandlung Kehr eingeführte Lösung "abox" erfolgreich bewährt, wie Pharma Privat mitteilt.
Die "abox", ein robuster Kunststoffbehälter mit einem Fassungsvolumen von je 50 Litern, könne für knapp 10 Euro über den Großhandel bestellt werden.
Darin enthalten sei auch die Abholung und fachgerechte thermische Entsorgung. Insgesamt elf Niederlassungen der privaten Großhandlungen böten inzwischen diese Entsorgungsbox an.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


