Antwort der Bundesregierung
„Innovative“ Versorgungsangebote: Bundesregierung sieht KVen in der Überwachungspflicht
Ob im Kaufhaus oder in der Drogerie: Auf die Bewertung neuer Versorgungs-Akteure lässt sich die Bundesregierung nicht ein. Es sei Sache der KVen zu prüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
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Im „Medical Center“ im Mosbach (Baden-Württemberg) können Videosprechstunden mit Ärztinnen und Ärzten vereinbart werden.
© Marijan Murat / dpa / picture alliance
Berlin. Kaufland, eine Tochter der Schwarz-Gruppe (Lidl), bietet im baden-württembergischen Mosbach in einem „Medical Center“ Videosprechstunden mit Ärzten an.
Die Drogeriemarktkette dm wiederum offeriert in einigen Filialen Gesundheitschecks. Dazu gehören Augenscreenings, eine KI-gestützte Hautanalyse mit Online-Kontakt zu einem Hautarzt sowie Blutanalysen.
Doch zu all dem will die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Julia-Christina Stange inhaltlich nicht Stellung nehmen.
Es sei Sache der Kassenärztlichen Vereinigungen, „die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht“, so die Position von BMG-Staatssekretär Tino Sorge (CDU).
Auch dass vertragsärztliche Tätigkeiten außerhalb des Vertragsarztsitzes erbracht werden, sei zulässig, „sofern die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen vorliegen“, bescheidet das BMG der Fragestellerin.
S Medical Room
Kaufland startet Videosprechstunden-Projekt
Eindeutig ist die BMG-Position, wenn Versicherte im Rahmen solcher Versorgungsangebote gegebenenfalls zu Selbstzahlerleistungen oder individuellen Gesundheitsleistungen an Stelle der ihnen zustehenden GKV-Leistung gedrängt werden. Dies sei ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten.
Es gehöre ebenfalls zum Aufgabenspektrum der KVen, über die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten zu wachen und „bei Verstößen geeignete Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen“, heißt es in der Antwort. (fst)






