15. Dezember ist neuer Stichtag für Anleger
BERLIN (eb). Die Einführung der Abgeltungsteuer 2009 führt zu einem neuen jährlichen Stichtag: Bis spätestens 15. Dezember können Anleger gegenüber ihrer Depotbank beantragen, dass diese für das ablaufende Kalenderjahr eine Verlustbescheinigung über nicht ausgeglichene Verluste ausstellt.
Diese Bescheinigung ist laut Lohnsteuerhilfeverein nötig, wenn Verluste und Gewinne des Anlegers in der Einkommensteuererklärung verrechnet werden sollen.