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NRW

2014 weniger Arztklagen bei Sozialgerichten

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KÖLN. Sowohl bei den acht Sozialgerichten (SG) in Nordrhein-Westfalen als auch beim Landessozialgericht (LSG) in Essen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Verfahren im Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht weiter zurückgegangen.

Bei den SG gingen 713 Klagen ein, das waren zehn weniger als 2013. Die Zahl der Berufungen vor dem LSG sank um fünf auf 108.

Die meisten Ärzte und Zahnärzte konnten sich mit ihren Anliegen nicht durchsetzen. Die SG-Verfahren endeten zu 69,4 Prozent ohne Erfolg.

Die Zahl der Verfahren mit vollem oder teilweisem Erfolg für die Kläger betrug 18,8 Prozent und lag damit deutlich unter dem Wert von 42,6 Prozent über alle Fachgebiete. Beim LSG blieben 77 Prozent der Berufungen erfolglos. Auch hier lag die Erfolgsquote mit 20,7 Prozent unter dem allgemeinen Durchschnitt von 28,4 Prozent.

Bei den SG gingen 2014 insgesamt 83 484 Verfahren neu ein, das waren 3,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Zuwächse gab es im mit Abstand größten Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende, bei der Arbeitslosenversicherung und dem Versorgungs- und Entschädigungsrecht.

Die Zahl der Verfahren in der Krankenversicherung sank deutlich um 18,6 Prozent auf 8049. In der Pflegeversicherung gab es einen Rückgang um 9,0 Prozent auf 1997.

Nach Einschätzung des LSG wird die Bedeutung des Pflegeversicherungsrechts aufgrund der demografischen Entwicklung und der Pflegereform mit der Neubestimmung des Pflegebedürftigkeits-Begriffs in Zukunft aber zunehmen. (iss)

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