50 000 Euro Regressforderung: "Ich kann das nicht bezahlen"

HANNOVER (cben). Die Regresse in Niedersachsen, die nun erstmals vollstreckt werden, zerren an den Nerven der Betroffenen. Von 263 regressbedrohten Ärzten für das Jahr 2001 sind heute 84 Kollegen übrig geblieben, die zahlen müssen. "Weniger als ein Prozent der niedersächsischen Ärzte", wie man bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen betont. Doch wen es trifft, den trifft es hart.

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"Das bedeutet das Aus für meine Praxis: Das kann nicht das Anliegen von Rechtsstaat und KV und Kassen sein." Wolfgang Baur Hausarzt und Psychotherapeut

Wolfgang Baur zum Beispiel. Der Hausarzt und Psychotherapeut aus dem niedersächsischen Vienenburg aoll aktuell rund 50 000 Euro für das Jahr 2001 zurückzahlen. "Das kann ich nicht", sagt Baur zur "Ärzte Zeitung". Auch vor dem Beschwerdeausschuss konnte der Arzt den Stopp der Regresse nicht erreichen. Also hat er die Auseinandersetzung mit der KV jetzt bis vor das Sozialgericht gebracht, wo sein Anwalt Klage eingereicht und auch die Stundung des Regressbetrages beantragt hat, solange das Gericht den Fall untersucht.

Jetzt droht die Vollziehung der Vollstreckung

Das Dilemma: Noch vor einem Gerichtsentscheid, flattert dem Hausarzt ein Brief der KV ins Haus: "Der Rückforderungsanspruch wird hiermit geltend gemacht", heißt es darin. 50 193,88 Euro, um genau zu sein. Auf die Mitteilung, es sei ein Antrag auf Stundung gestellt worden, teilte die KV mit, "dass allein der Antrag die Vollziehung der Vollstreckung nicht hemmt." Baur sei danach "ziemlich fertig" gewesen, wie er sagt: "Bei solchen Briefen geht man als Arzt in die Hocke." Thorsten Kleinschmidt, Hausarzt und KV-Sprecher der Bezirksstelle Braunschweig, erklärt der "Ärzte Zeitung": "Ich kann verstehen, dass die Regressforderung für den Kollegen eine hohe und auch emotionale Belastung ist." Aber um die Ansprüche der KV zu wahren, müsse man das Geld fordern. Im Übrigen behielten die Kassen das Geld ein und die KV müsse im Zweifel den Betrag ausgleichen.

Kleinschmidt: "Bei der großen Forderungshöhe gehe ich davon aus, dass das Gericht dem Stundungsantrag stattgeben wird. Aber wir haben trotzdem den schwarzen Peter, das Geld fordern zu müssen, auch im Interesse unserer anderen Mitglieder. Damit machen wir uns natürlich nicht gerade beliebt."

Auch die KV hat noch keine Routine bei Regressen

Auch für die KV sei das Procedere der Regressforderung noch keine Routine, so Kleinschmidt. Für Baur jedenfalls ist klar: Für seine Praxis in Vienenburg sei es das Aus, wenn er zwar in ein paar Jahren die Regressverfahren vor dem Sozialgericht gewinnen würde, aber wegen der hohen Regresszahlungen längst keine Praxis mehr betreiben kann. "Das", so schrieb er an seinen Kollegen Kleinschmidt, "kann nicht Anliegen von Rechtsstaat und KV und Kassen sein."

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