Abrechnungsbetrug gefährdet auch Approbation

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LÜNEBURG (lu). Ärzte, die wegen schweren Abrechnungsbetrugs juristisch belangt werden, riskieren den Verlust ihrer Approbation. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Lüneburg hervor.

Im konkreten Fall hatte der betreffende Arzt über mehrere Jahre die KV in der Abrechnung seiner Leistungen betrogen. Dabei war der KV ein Schaden von 315.000 Euro entstanden.

Im Oktober 2008 wurde der niedergelassene Arzt vom Landgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Anschluss widerrief der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung im Juni 2009 die Approbation zur Ausübung des Arztberufes.

Dagegen erhob der Arzt vor dem VG Lüneburg Klage - ohne Erfolg. Der Kläger sei wegen seines schwerwiegenden Fehlverhaltens zur Ausübung seines Berufes unwürdig, so das VG.

Ein Arzt, der sich auf Kosten der KV mehrfach betrügerisch bereichert, beeinträchtige das Vertrauen in die Seriosität der Ärzteschaft in hohem Maße. Auch der Kooperationswillen des Arztes nach der Aufdeckung des Abrechnungsbetrugs änderte nichts am Entzug der Approbation - ebenso wenig seine Bereitschaft, den Schaden finanziell auszugleichen.

Az.: 5 A 96/09

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